Finanzielle Schwierigkeiten …

…der Schützen vor (über) 500 Jahren

von Dr. Hermann Hinteler

Im Jahre 1489 war Hermann Abele „weltlicher geschworener Richter des Kurfürsten von Köln und der Stadt Geseke“. Am 11. Februar des Jahres (feria quarta post beate Scholastice virginis) kam es vor ihm zu einer Verhandlung, die nicht nur für die Geseker Schützengeschichte interessant ist, sondern auch ein Licht auf die damalige Zeit mit ihren Verhältnissen wirft.

Cort Hervoldes und Lubbert Bademoder bekleideten das Amt der Scheffer bei den Schützen (schutten) im vergangenen Jahr 1488. – Die Schützen-Scheffer waren die „Beamten“ dieser Gesellschaft. Sie wurden jährlich gewählt, und zwar aus der Zahl der Schützenbrüder durch die Offiziere und die bisherigen Amtsinhaber bei der Versammlung anlässlich des Schützenfestes auf dem Schützenanger. Vom Rat bestätigt, oblag ihnen die wirtschaftliche Verwaltung der Schützengesellschaft. Das Amt der Scheffer war hoch angesehen, aber mit persönlichen Unkosten verbunden. Mussten die Scheffer nach ihrer Wahl doch ein „Beamten-Geld“ entrichten und ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Zudem handelten sie sich oft Ärger mit den Schützen ein.

So im Jahre 1488 ! – Bei einer „Zehrung“ der Schützen war nicht genug Geld da, um die Unkosten zu bestreiten. Ob es daran lag, dass nicht alle Schützen beim Eintritt in die Gesellschaft ihr „Fähnlein-Geld“ und den Scheffel Braugerste bezahlt oder nicht ihr „Hopfen-Geld“ (Beitrags-Geld) entrichtet hatten, lässt sich nicht feststellen. – Die Scheffer mussten bei vielen Anlässen für die finanzielle Grundlage sorgen: bei Versammlungen, Übungsschießen (damals noch mit der Armbrust auf die Scheibe), beim eigentlichen Schützenfest und bei den sehr häufigen „Zehrungen“. Diese fanden bei jeder Zusammenkunft und Amtshandlung statt. Es gab zu jener Zeit noch nicht viel Vergnügungen und Abwechselung. Wenn die Schützen schon als eine Art von Elite der Bürgerschaft besondere Aufgaben für die Stadt zu erfüllen hatten, dann konnte ihnen ein Sondervergnügen auch nicht verwehrt werden. Bei diesen „Zehrungen“ wurde nicht nur kräftig gegessen, sondern auch erheblich getrunken.

1488 hatten also Hervoldes und Bademoder ihre liebe Not mit der Finanzierung einer „Zehrung“. Sie mussten bei den säumigen Schützenbrüdern pfänden. Unter anderem war es ein Topf (pot) bei Pawel Vucht. (Hausgeräte waren damals beliebte Pfändungs- und Verpfändungsobjekte). Die Pfänder übergaben sie an Robben Plagen, denn sie gebrauchten ja Bargeld. Der wollte jetzt sein Geld wieder haben.

1489 ging dieser nun vor Gericht. Am 11. Februar war die Verhandlung vor dem kurfürstlichen Richter Hermann Abele. Die beiden Schützen-Scheffer erklärten die Umstände und sagten aus, dass sie „sämtliche Pfänder an Robben Plogen verkauft und geschlossen hätten, wie es zu Geseke rechtens sei“. Als Zeugen unterschrieben die in mittelniederdeutsch auf Papier geschriebene Verhandlungsurkunde Wulber Imnyk?,… Lubbert und Johan Kremer, Bürger zu Geseke. Der Richter versah sie mit seinem Siegel.

Jetzt, nach fast 500 Jahren, gibt uns diese Urkunde Kenntnis von einer Episode in der Geschichte der Geseker Schützen. Schmunzelnd stellen wir heute fest: Die hatten damals Sorgen!

Quelle: Stadtarchiv Geseke, Urkundenabteilung, V. Urkunden aus der Gerichtstätigkeit des Stadt- und Gogerichtes, Urkunde 96