Der Neuanfang…

..nach dem zweiten Weltkrieg

von Hans Peter Busch

 Die ersten Jahre nach dem Ende des Krieges waren hauptsächlich von dem Bemühen bestimmt, die frühere Schützengesellschaft, aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen als Wehrsportverein eingestuft und dementsprechend durch die Britische Militärregierung verboten, wieder ins Leben zu rufen und das beschlagnahmte Vermögen der früheren Gesellschaft zurückzuerlangen. Die angestrebte Entsperrung oder Entblockierung des Vermögens konnte nur dann erfolgen, wenn sich die Gesellschaft eine Vereinsform gab, die den Vorstellungen der Militärverwaltung entsprach. Diese hatte bereits im Jahr 1946 die Wiedererrichtung der ‚Erzbruderschaft vom hl. Sebastian, Bund der historischen Schützenbruderschaften in Rheinland und Westfalen‘ zugelassen, ein Zusammenschluss von zumeist rheinischen Schützenbruderschaften aus dem Jahr 1927, der aufgrund seiner christlichen Orientierung im Dritten Reich aufgelöst worden war. „Sie (die Erzbruderschaft) war betont christlich ausgerichtet und suchte eine enge Verklammerung mit der katholischen Kirche.“

 

Auch im Rahmen des Westfälischen Heimatbundes, dem es wieder erlaubt wurde vereinsmäßige Aktivitäten in den einzelnen Ortschaften anzuregen, war eine Neubelebung von Schützenvereinen möglich. Bei einer Sitzung von Vertretern früherer Schützenvereine in Meschede, die der ehemalige Bundesoberst des kurkölnischen Schützenbundes, Beule, einberufen hatte, wurden beide Möglichkeiten erörtert. Von dieser Sitzung liegt eine Mitschrift von August Wiehe vor, der als Vertreter aus Geseke daran teilnahm. Wiehe, ab 1957 Oberst und erster Brudermeister in Geseke, hält darin die Argumente fest, die von Vertretern der Erzbruderschaft und des Westfälischen Heimatbundes vorgebracht wurden. Hauptpunkt war die Möglichkeit, die vermögensrechtlichen Fragen im positiven Sinn für die Vereine zu klären. Der Vertreter der Erzbruderschaft erläuterte den Verfahrensgang im Falle eines Beitrittes zu seiner Organisation. Danach musste das Vermögen des Vereins zunächst an die Kirche übertragen werden, um der Enteignung zu entgehen. Dieses Vermögen könnten dann die Vereine, in der Rechtsform einer christlichen Bruderschaft, wieder nutzen. Zusätzlich wurde betont, dass auch Andersgläubige in die Bruderschaft aufgenommen werden könnten. Seitens des Westfälischen Heimatbundes wurde auf den zivilen Charakter bei einer Organisation im WHB verwiesen.  

 

Die in der Sitzung zum Ausdruck gekommenen Möglichkeiten führten „in den folgenden Jahren zu einem abermaligen Werben dieser beiden Institutionen um die Schützenvereine im Lande. Jahrelang waren die Schützen gespalten. Auf der einen Seite traten die Vereine als Heimatschutzvereine‘ dem Westfälischen Heimatbund bei, auf der anderen Seite organisierten sich viele als kirchliche Bruderschaft und traten dem Diözesanverband Paderborn der ‚Erzbruderschaft vom hl. Sebastian, Bund der historischen Schützenbruderschaften in Rheinland und Westfalen‘ bei. Einige waren sogar Mitglied in beiden Verbänden.“  

 

In Geseke versammelten sich die Mitglieder der ehemaligen Schützengesellschaft aufgrund einer Einladung am Ostersonntag, dem 6. April des Jahres 1947. In der Versammlung wurden die bereits geschilderten Argumente vorgetragen. Zuvor hatte es einen Briefwechsel mit dem Präses der Erzbruderschaft, Pfarrer Dr. Louis in Leverkusen, gegeben. Darin hatte man die religiösen Traditionen der Schützen in Geseke hervorgehoben. Insbesondere bezog man sich auf die Urkunde von 1412. Auch vergaß man nicht, die Begleitung der Fronleichnamsprozession durch die Schützen im Jahr 1938 zu erwähnen und auf die anschließend erfolgten Verhaftungen hinzuweisen.

In der Sitzung wurde der Beschluss gefasst, der Erzbruderschaft beizutreten. Am 27. August 1947 erfolgte die schriftliche Bestätigung der Aufnahme in den Diözesanverband Paderborn des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften, Bezirk Paderborn.  

 

In den folgenden Jahren wurde Geseke selbst Sitz eines Bezirkes. Als einzige Bruderschaft im Kreis Lippstadt stellt die Geseker Bruderschaft seinen eigenen Bezirkskönig, da alle anderen Vereine in den Kreisschützenbund Lippstadt im Sauerländer Schützenbund wechselten. Aufgrund dieser wohl einmaligen Konstellation kann der Geseker König ohne weitere Auswahlkämpfe an den Schießwettbewerben des Bundes teilnehmen.  

 

Das Bestreben, das Vermögen des Vereins zurückzuerlangen und der Wunsch, wieder das Schützenfest feiern zu können, hatten zur Folge, dass nach dem Antrag auf Aufnahme in den kirchlich-katholisch ausgerichteten Bundesverband eine Satzung ausgearbeitet werden musste, die den Richtlinien dieses Verbandes entsprach und gleichzeitig aber fortschrieb.

 

Die neue Satzung wurde am 18. Januar 1948 angenommen und am 22. Dezember 1949 unter der Nummer 22 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Geseke eingetragen. Diese Satzung erfuhr in den Folgejahren einige geringe Änderungen und gilt in der Fassung vom 24. Oktober 1954 bis heute. Als Zweck des Vereins werden angegeben:  

 

a) Pflege des religiösen Lebens, insbesondere die Verehrung des Allerheiligsten Altarsakramentes und die Heilighaltung der Sonntage zu fördern,
b) Werke der christlichen Nächstenliebe zu üben,  
c) der Bildung und Erhaltung eines gesunden Volkstums auf der Grundlage der christlichen Sitte mitzuarbeiten und
d) die staatsbürgerliche Erziehung nach den Grundsätzen der katholischen Weltanschauung tätig zu sein,
e) die Tradition der bisherigen Geseker Schützengesellschaft fortzusetzen und deren Vermögen zu übernehmen.

 

Nach der Festlegung der Regularien wie Wahlen, Vorstandszusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes sowie die Regelung des Beitrages folgen in den Paragraphen zwölf bis siebzehn Bestimmungen, die die Zielsetzungen der Bruderschaft eingehender erläutern:

 

Der Paragraph 12 regelt den Ablauf der Generalversammlung. Im Einleitungssatz wird auf die kirchliche Bindung hingewiesen: „Die Schützenbruderschaft hält einmal im Jahr, und zwar am Feste des heiligen Sebastianus im Januar eine ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) ab,…“

 

Noch deutlicher wird dies im folgenden Paragraphen, der auf die Feste eingeht:

„Entsprechend ihrer Eigenschaft als kirchliche Vereine und aus ihrer religiösen Grundhaltung heraus werden die kirchlichen Feste der Schützenbruderschaft als höchste Feste im Jahr begangen. An der Lobetags- und Fronleichnamsprozession nehmen die Mitglieder geschlossen teil. 2 Fahnen mit Begleitung und 24 Schützen in voller Uniform mit Hellebarden umgeben nach altem Brauch das Allerheiligste, in dem je eine Fahnenabordnung mit 12 Schützen rechts und links vom Baldachin einhergehen. Der St. Sebastianustag im Januar wird als Patronatstag festlich begangen. An größeren kirchlichen Festen mit außergewöhnlichem Charakter nimmt die Bruderschaft teil.“  

 

Diese Bestimmungen werden durch die Bruderschaft seit der Einführung der Satzung insoweit gehalten, als dass außer der feststehenden Pflichtteilnahme an den Prozessionen und der Feier des Patronatstages einmal im Jahr ein Einkehrtag, zu dem der Präses der Bruderschaft die Schützen einlädt, stattfindet. Zudem gingen in den letzten Jahren aus den Reihen der Schützen drei Neupriester hervor, an deren Heimatprimiz eine offizielle Abordnung der Bruderschaft teilnahm.  

 

Die kirchliche Bindung der Bruderschaft bestimmt auch den Paragraphen 14 der Satzung, der mit „Kirchliches“ überschrieben ist. Die Bestimmung, zweimal pro Jahr ein Hochamt für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft zu halten, wird heute nicht mehr eingehalten. Auch wird darauf verzichtet, jedem Mitglied nach seinem Tode eine Messe zu bestellen. Eingehalten wird hingegen die Regel, dass am Begräbnis eines verstorbenen Mitgliedes eine Fahnenabordnung teilnimmt. Der Toten der Bruderschaft wird in den Gottesdiensten zum Patronatsfest und zum Schützenfest gesondert im Rahmen der Fürbitten gedacht.

Es bleibt hinzuzufügen, dass nicht nur in den Mitgliedsvereinen des kirchlich geprägten Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften religiöse Bindungen bestehen. Die Führung eines Heiligen im Namen der Schützen findet sich bei vielen westfälischen Vereinen. Sauermann beschreibt außerdem in mehreren Beispielen religiöse Elemente der Schützen im Sauerland. Dem Bereich ‚Kirchliches Brauchtum‘ waren bei der Ausstellung in Arnsberg allein 23 Exponate gewidmet.  

 

Eng verbunden mit dem christlichen Bruderschaftsgedanken ist auch die Intention des Paragraphen 17 der Satzung. Unter der Überschrift ‚Soziale Fürsorge‘ wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bruderschaft in sozialer Hinsicht für ihre Mitglieder sorgt. Danach darf niemand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, weil er arm oder bedürftig ist. Außerdem will sich die Bruderschaft an allen caritativen Veranstaltungen gern beteiligen.  

 

Zum Ausdruck kommt die caritative Fürsorge zum ersten Mal im Jahr 1949. Die Akten verzeichnen die Betreuung eines Heimkehrerzuges, der auf dem Paderborner Bahnhof von Mitgliedern der Bruderschaft empfangen und versorgt wird. Auch zu anderen Anlässen, die mit der Kirche in Verbindung stehen, tritt die Bruderschaft in Erscheinung. 1956 verzeichnet die Abrechnung eine Spende für den Neubau des Kolpinghauses in Höhe von 1.000 DM. Im gleichen Jahr wird der Neubau der Kirche St. Marien, Filialkirche der Stadtkirchengemeinde, der die Bruderschaft satzungsgemäß verbunden ist, mit weiteren 500 DM unterstützt. 1960 folgen Spenden für den Altar der Krankenhauskapelle und für das Canisiushaus.

In jüngerer Zeit hat die Bruderschaft einen eigenen Hilfsfond gegründet, der, in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, Bürger der Stadt, die in finanzielle Not geraten sind, unbürokratisch und schnell unterstützen will. Diesem Hilfsfond, dessen Vorstand identisch mit dem Schützenvorstand ist, gehören zur Zeit ungefähr die Hälfte aller Mitglieder der Bruderschaft an.  

 

1985 wurde der Bruderschaft eine Statue angeboten, die den heiligen Sebastian darstellt. Diese Statue wurde aufgrund eines überraschenden Sammlungsergebnisses von über 6.000 DM anlässlich der Generalversammlung 1985 vom Verein erworben und in der Stadtpfarrkirche aufgestellt. Die Bruderschaft will dadurch auf ihre Wurzeln, die in der Urkunde von 1412 zum Ausdruck kommen, hinweisen.  

 

 

Mit der Pflege des kirchlichen Bruderschaftsgedankens und sozialen Bestrebungen erschöpft sich die Aktivität der heutigen Bruderschaft nicht. Im Zweckparagraphen der gültigen Satzung sind die weiteren Aktivitäten umrissen:

 

„e) die Tradition der bisherigen Geseker Schützengesellschaft fortzusetzen und deren Vermögen zu übernehmen.“  

 

Hinter dieser Satzungsbestimmung verbirgt sich der Teil der Aktivitäten der Bruderschaft, die von überwiegenden Zahl der Mitglieder als Kern und wichtigster Sinn des Vereins angesehen wird: Die Feier des Schützenfestes und die anderen geselligen Feste des Vereins. Mehrere Voraussetzungen waren notwendig, damit der bestehende Wunsch, wieder das Schützenfest zu feiern, erfüllt werden konnte. Auf die vermögensrechtlichen Fragen wurde oben bereits verwiesen.

Nachdem mit der Neugründung als Bruderschaft und der Eintragung in das Vereinsregister die Rückübertragung ermöglicht worden war, erfolgte sie mit Wirkung vom 30. 3. 1950 aufgrund der Durchführung der Kontrollratsdirektive Nr. 50 gemäß der Verordnung der britischen Militärregierung Nr. 159 durch den in Celle errichteten allgemeinen Organisationsausschuss.  

 

Direkt verfügen konnte die Bruderschaft damit zunächst nur über das Sparbuch bei der Volksbank Geseke, das einen Betrag von 2.000 DM aufwies, der für die Begleichung von Steuerzahlungen notwendig war. Das Wertfach der früheren Schützengesellschaft bei der Sparkasse Geseke war sogar zunächst beim Antrag auf Entsperrung des Vermögens vergessen worden und musste deshalb nachträglich aufgenommen werden.  

 

Die Nutzung des Schützenplatzes und der Festhalle war aber mit dem Beschluss des allgemeinen Organisationsausschusses in Celle noch nicht möglich. Aufgrund des Vertrages zwischen der Schützengesellschaft und dem Kabelwerk Vohwinkel vom 20./22. Juli 1944 hatte dieses Werk die gesamte Anlage des Schützenplatzes angemietet.

 

Erst 1955 waren die Verhandlungen über die Rücknahmebedingungen abgeschlossen. Der eigentliche Mietvertrag endete am 30. Juni 1955, gleichzeitig ging ein erster Scheck über 15.000 DM bei der Bruderschaft ein, erste Rate über die vereinbarte Gesamtsumme von 45.000 DM, die als Pauschalzahlung für die Wiederherstellung der Schützenhalle vom Kabelwerk gezahlt wurde.

Nachdem mit der Neugründung als Bruderschaft und der Eintragung in das Vereinsregister die Rückübertragung ermöglicht worden war, erfolgte sie mit Wirkung vom 30. 3. 1950 aufgrund der Durchführung der Kontrollratsdirektive Nr. 50 gemäß der Verordnung der britischen Militärregierung Nr. 159 durch den in Celle errichteten allgemeinen Organisationsausschuss.  

 

Direkt verfügen konnte die Bruderschaft damit zunächst nur über das Sparbuch bei der Volksbank Geseke, das einen Betrag von 2.000 DM aufwies, der für die Begleichung von Steuerzahlungen notwendig war. Das Wertfach der früheren Schützengesellschaft bei der Sparkasse Geseke war sogar zunächst beim Antrag auf Entsperrung des Vermögens vergessen worden und musste deshalb nachträglich aufgenommen werden.  

 

Die Nutzung des Schützenplatzes und der Festhalle war aber mit dem Beschluss des allgemeinen Organisationsausschusses in Celle noch nicht möglich. Aufgrund des Vertrages zwischen der Schützengesellschaft und dem Kabelwerk Vohwinkel vom 20./22. Juli 1944 hatte dieses Werk die gesamte Anlage des Schützenplatzes angemietet.

 

Erst 1955 waren die Verhandlungen über die Rücknahmebedingungen abgeschlossen. Der eigentliche Mietvertrag endete am 30. Juni 1955, gleichzeitig ging ein erster Scheck über 15.000 DM bei der Bruderschaft ein, erste Rate über die vereinbarte Gesamtsumme von 45.000 DM, die als Pauschalzahlung für die Wiederherstellung der Schützenhalle vom Kabelwerk gezahlt wurde.

In den vorausgegangenen Jahren hatte die Stadt Geseke Anstrengungen unternommen, andere Möglichkeiten für die Schützenbruderschaft und andere Vereine der Stadt zu finden. In einem Brief an die Bruderschaft vom 5. September 1951 plädiert die Stadtverwaltung für den Gemeinschaftsbau einer Festhalle, zu dem alle Vereine ihren Bedarf und mögliche Hilfeleistungen anmelden sollen. In der Akte findet sich auch ein Kostenvoranschlag der Geseker Baufirma Hans & Lenze, der vom 7. November 1953 datiert ist und für den Rohbau Kosten in der Höhe von 314.380 DM ausweist. Dieser Plan ist in der Folgezeit nicht weiter verfolgt worden, obwohl bereits ein geeignetes Gelände gefunden worden war.  

 

Im Vorfeld zur Rückübernahme des Platzes vom Kabelwerk Vohwinkel unternimmt die Stadt Geseke den Versuch, Platz und Schützenhalle erneut zu verpachten. Sie wendet sich zu diesem Zweck an eine Bürobedarfsfirma in Wipperfürth. Das Schreiben vom 17. Januar 1955 hatte aber keinen schriftlich festgehaltenen Erfolg. Aufgrund fehlender Unterlagen kann an dieser Stelle nur vermutet werden, dass der damalige Oberst der Bruderschaft Aloys Feldmann, in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Anstrengungen in dieser Richtung initiiert hat.

Natürlich wurde auch schon vor der Wiederinanspruchnahme des Schützenplatzes Schützenfest gefeiert. Dazu wurden Zelte auf dem städtischen Sportplatz Rabenfittich aufgestellt. So konnte 1947 bereits der erste König der Bruderschaft, Theodor Volmer, durch das Abwerfen des Vogels mit Steinen des nahen Bahndamms, ermittelt werden. Im Jahr 1948 fand kein Schützenfest statt. Die Währungsreform vom Juni des Jahres lag wohl zu nahe am angestammten Schützenfesttermin Anfang Juli.

Im darauf folgenden Jahr bediente sich der Schützenverein zur Feststellung des Königs der Armbrust. Insgesamt sechs Stück lieh man sich vom Schützenverein Meschede. Das Abschießen des Schützenvogels mit Feuerwaffen wurde erst 1951 wieder gestattet.

Der erste Höhepunkt in der Geschichte der neuen Bruderschaft ist die Jahrtausendfeier der Stadt Geseke im Jahr 1952 geworden. Die Stadtverwaltung hatte sich in einem Schreiben vom 7. Februar des Jahres an die Bruderschaft gewandt und diese gebeten, die Trägerschaft für die geplante Feier zu übernehmen. Der Vorstand befasste sich in seiner Sitzung am 21. Februar mit dem Antrag und erklärt sich am folgenden Tag in einem Brief an die Stadtverwaltung damit einverstanden, als Ausrichter zu fungieren.

Allerdings machte man zur Bedingung, dass die Feier mit dem Schützenfest verbunden wird, die anfallenden Mehrkosten von der Stadt getragen werden und sich andere Vereine sowie die Stadt selbst beteiligen.

Für den Festzug engagierte der Verein die Trommlerkorps aus Brilon, Suttrop und Benhausen und die Musikkapelle Verlar als zusätzliche Begleitung. Für die Königin wurde ein Diadem, für die Jubilare des Vereins wurden Orden angeschafft, die drei Kompanien erhielten neue Fahnen, wie das Kassabuch ausweist.

Nach einem gelungenen Fest erhielt der 2. Brudermeister des Vereins, Major August Wiehe, ein Dankschreiben von Bürgermeister und Stadtdirektor.

Für die Geschichte der letzten Jahre müssen noch zwei Punkte festgehalten werden.

1962 veranstaltete die Bruderschaft anlässlich ihres 550jährigen Bestehens ein großes Fest, zu dem nahezu 50 Vereine aus der näheren Umgebung geladen wurden. Der Oberst der Paderborner Schützen fasste in seiner Ansprache zum Schützenfest in Paderborn eine Woche später zusammen, was ihn besonders beeindruckt hatte: „Bei der Geseker Feier wurden die Erinnerungen wachgerufen an alles, was seit 1412 von den Geseker Schützen getreu ihren Grundsätzen zur Hilfe des Nächsten und zum Wohl der Allgemeinheit geleistet worden ist. Was wir in Geseke sahen an alten Volkstänzen und Bürgertum wollen wir auch in Paderborn behalten.“

Die angesprochenen alten Volkstänze sind die Geseker ‚Nationaltänze‘, die nur noch auf dem Schützenfest getanzt werden und für deren Einübung die Tanzschule Schuster 1962 300 DM erhielt.

Außerdem wurde 1965 das Sportschießen wieder eingeführt. Die Gründungsversammlung war von 30 jüngeren Schützen besucht. Daraus entwickelte sich eine eigene Abteilung des Vereins, die heute dem Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bund der deutschen katholischen Jugend, Diözesanverband Paderborn, angeschlossen ist.

Als bisher größter Erfolg ist das Erreichen der Endausscheidung beim Diözesan-Prinzenschießen in Menden 1976 zu sehen. Dort wurde Edgar Schulte Sieger und somit Diözesan-Prinz. Auch die Hofen messen sich auf Einladung der Jungschützen im sportlichen Wettkampf. In jedem Jahr wird beim Bataillonsschießen die Hofe mit den vier besten Schützen ausgezeichnet. Dazu kommt das Pokal- und Blumenschießen. Zudem beteiligt sich die Abteilung mit einem Schießstand an den Familienfesten der Pfarrgemeinden und trägt so zu einem attraktiven Angebot bei.

Doch nicht nur die sportliche Übung bestimmt das Bild. Auch bei geselligen Veranstaltungen, gemeinsamen Abenden und Ausflügen wird Kameradschaftsgeist und Gemeinschaftssinn gepflegt.