Schützenwesen

von Ehrenkreisoberst des Kreisschützenbundes Olpe e.V.von Ehrenkreisoberst des Kreisschützenbundes Olpe e.V. 
Herbert HesenerFinnentrop-Heggen
 Inhaltliche Zusammenfassungdes Referats von Ehrenkreisoberst Herbert Hesener:
„Schützenwesen allgemein, des kurkölnischen Sauerlandes und des Kreises Olpe, von der Urzeit über das Mittelalter bis in unsere Tage“.
   – Die ersten heidnischen Schützenbräuche der prähistorischen Zeit (Vorzeit)- Die Entstehung der ersten europäischen Schützengilden- Die wechselhafte Bedeutung der Gilden, ab dem 7-8. Jahrhundert- Die Karolinger Zeit (600-900)- Die Zusammenstöße und Auseinandersetzungen mit dem Klerus (9-10. Jahrh.)- Die Wandlung der Kirche hin zum teilweise heidnischen Schützenbrauchtum – und der Nutzbarmachung und Umwandlung hin zu unseren heutigen christlich geprägten Traditionen und Grundwerten- Die Einbeziehung der Schützen, in die Schutz- und Wehrtheorie der Landesfürsten – und somit in kriegerische Handlungen- Die Bedeutung der damals neuen Waffentechnik der Bogen- und Armbrustschützen, ab dem 12. Jahrhundert(Um 1150 hatte die Armbrust bereits eine Durchschlagskraft, die auf 150m den Harnisch eines gepanzerten Ritters mit tödlicher Sicherheit traf und durchschlug 8 Schuss/ Minute war bereits Standart)- Verbot des Papstes, mit der Armbrust auf Christen zu schießen, auf dem 2. Laterankonzil im Jahre 1139, was allerdings nicht befolgt wurde- Die unterschiedliche Bedeutung der Schützen im Mittelalter , – je nach kriegerischen Zeiten, nach der politischen Lage, nach Macht, Einfluss und Auffassung der Fürsten und Könige- Bräuche des Vogelschießens:- In der Antike, Schuss auf einen lebenden Hahn, später auf einen Zaunkönig- Der Papageienkult im 15-16. Jahrh.- Der Vogelschuss, der sich bis heute gehalten hat – Die Bedeutung der Schützen im 30jährigen Krieg- Die Entstehung der Bruderschaften- Der Unterschied zwischen Schützenverein und Schützenbruderschaft- Das kurkölnische Sauerland – Entstehung, Entwicklung und Bedeutung für das Schützenwesen im Laufe seiner Geschichte- Die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Schützen als Schutz-, Wehr- und Verteidigungseinheit, ab dem 17. Jahrhundert, mit der gleichzeitigen Bedeutung und Verlagerung der Verteidigung des Landes durch staatliche Institutionen- Französische Revolution und die Folgen für unsere Region und die Schützen:
– Zerstörung der alten Ordnung- Auflösung des kurkölnischen Sauerlandes- Gründung des Vereinswesens, unter Preußen, nach 1815- Umwandlung der Gilden, Bruderschaften und Schützenorganisationen in gesellschaftspolitische Organisationen, mit rein ideellen Zügen (z.B. Geselligkeit mit Festtrubel, karitative Tätigkeiten, Pflege des Brauchtums)
– Verankerung der Schützenfeste, im Bewusstsein der Bevölkerung, zu echten Volksfesten- Die Vereinsgründungswelle im 19. Jahrhundert – Es folgt dann:
– Die Entwicklung des Schützenwesens im Kreis Olpe- Gründung des KSB-Olpe und des SSB- Die NS-Zeit- Die Nachkriegszeit- Erläuterungen: Was ist der WSB, – der Bund der Historischen, – der Rheinische Schützenbund, – der Deutsche Schützenbund, – die EGS.
  Liebe geschichtlich interessierte Schützenbrüder,meine sehr verehrten Damen und Herrn.

Als ich im vergangenen Jahr in der Politischen Akademie in Neu-Listernohl ein Referat über das Schützenwesen, gehalten hatte, brachte mich der Leiter der Akademie, Herr Hagedorn, darauf, einen solchen Vortrag vor einem noch größeren, geschichtlich interessierten Personenkreis zu wiederholen.

„Es wäre doch zu schade, wenn solches Hintergrundwissen in der Schublade verschwinden würde“, meinte er.
Was lag also näher, als ein solches Vorhaben durch den Kreisschützenbund Olpe anzubieten und so danke ich dem Kreisvorstand, dass er dieses ermöglicht hat.
Auf den Schützenfesten oder bei anderen Festlichkeiten ist es aus verständlichen Gründen einfach nicht möglich sich einem solchen Thema etwas ausführlicher zu widmen, denn da will man feiern, fröhlich sein und miteinander sprechen und „klönen“.
So will ich in diesem interessierten Kreis versuchen, einen Bogen zu spannen von den vermutlichen Anfängen des Schützenwesens der germanischen Frühzeit, über das Mittelalter, bis in unsere Tage.
Zu diesem Vortrag möchte ich Sie alle aufs herzlichste begrüßen und Ihnen einen informativen und interessanten Abend in dieser schön hergerichteten Schützenhalle, wünschen.

Ich freue mich, dass sich so viele Schützenbrüder (und auch einige Schützenschwestern) für die geschichtliche Entwicklung des vielfältigen Schützenbrauchtums interessieren.
Das Schützenwesen allgemein, das Schützenwesen des kurkölnischen Sauerlandes und unserer Region sollen nun im Mittelpunkt stehen.
Der frühe Sommer ist ja die hohe Zeit der Schützen, besonders hier im Sauerland.


Die Büchse knallt an jedem Sonntag, und man geriet in arge Terminschwierigkeiten, wollte man alle Schützenfeste in den Nachbargemeinden besuchen.

Das Ritual ist vom Grundsatz her zwar überall gleich, obwohl in jedem Ort anders gefeiert wird.

Es gibt Könige und Festzüge, Festzelte und Kirmesrummel, viel Musik und Tanz.
 Kaum jemand macht sich heute noch Gedanken über die Entwicklung dieses Treibens oder er fand bisher noch nicht die Möglichkeit, die Sache geschichtlich etwas näher zu betrachten oder es bot sich noch kein Vortrag dieser Art an.
So will ich nun versuchen, in großen Schritten Vorgänge und Entwicklungen aufzuzeigen, von denen man sonst nichts oder nur selten zu hören bekommt.
Dieser Vortrag dauert etwa 1 1/2 bis 1 3/4 Std., da ich das ganze Konzept noch mal etwas gerafft habe. Meine Ausarbeitungen sind also umfangreicher als das, was ich jetzt vortragen werde.
Wir werden nach etwa 3/4 Std. eine kleine Pause machen, da die Konzentration dann doch nach lässt und die Augen etwas schwer werden können. – Einverstanden? 
Ich bin sicher, dass so Mancher – so manches hierüber – noch nicht gehört hat!

Schützenwesen
Wie so oft im Leben gehen auch im Schützenwesen die Meinungen auseinander, was die Entstehung und den Ursprung des Schützengildenwesens, wie das Schützenwesen in den Anfangszeiten genannt wurde, betrifft.
Katalogisierte Übersichten oder schriftlich fixierte Aufschreibungen wurden gerade in den Anfängen überwiegend durch mündliche Überlieferungen ersetzt.
So wurden dann zu späteren Zeiten verschiedene Theorien entwickelt, die sich mit möglichen Gründen und Ursachen der Entstehung des Schützenwesens, befassen.
Auch heute noch steht eine exakte, komplette und gründliche Geschichte des gesamten europäischen Schützenwesens aus.
Wie schwierig das alles ist, belegt auch die Tatsache, dass heute noch in vielen Vereinen die geschichtliche Entwicklung nicht lückenlos belegt ist und man sich erst dann damit beschäftigt, wenn ein Jubiläum bevorsteht. Man stellt dann plötzlich fest, dass große Wissens- und Informationslücken die Arbeit der Chronisten ungemein erschweren.
Bei den ersten europäischen Schützengilden oder Schützengesellschaften handelte es sich in der Regel um mehr oder weniger lockere Zusammenschlüsse, die sich zu Schießwettbewerben zusammenfanden, – in frühgeschichtlicher Zeit aber wohl eher zur Pflege kultischer Bräuche.
Auch wird das altgermanische Gildenwesen als ein von manchen Geschichtsschreibern gesehener Zweig zeitgenössischen und territorialen Brauchtums gesehen.
Überraschende Parallelen zwischen diesem Brauchtum und dem späteren Tun der Gilden und Gildengesellschaften, die bisher noch keine besondere Bedeutung fanden, geben zu dieser Sicht begründeten Anlass.
Vermutlich verhält es sich mit der Entstehung der Gilden so: 
Das Schießen als eine der typischen, menschlichen Verhaltensweisen sich am Leben zu erhalten, sich zu verteidigen und zu schützen, hat die Entwicklungsgeschichte der Menschheit seit Jahrtausenden mitbestimmt. Die Handhabung von Pfeil und Bogen, der Armbrust, später der Feuerwaffen gehörten deshalb zur normalen Ausrüstung jeder menschlichen Gruppierung. Es entstanden, je nach Zeitumständen und den unterschiedlichen Anforderungen, welche an die Schützen gestellt wurden, immer neue Formen der Entwicklung, mit immer neuen und auch anderen Zweckbestimmungen.
Mit dem beginnenden 14. Jahrhundert übernahmen die Schützengilden im kriegerischen Flandern eine neue Rolle.
Es entstand die Schutz- und Wehrtheorie. 
Überlieferte Schießübungen der Handwerkergilden in Flandern, um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert, sind weitere Entwicklungsstationen.
Jeder Versuch, aus der einen oder anderen Zeiterscheinung alleine den Ursprung für die Gründung des Schützenwesens ableiten zu wollen, ist falsch und daher zum Scheitern verurteilt. Diese Versuche wurden immer wieder unterschiedlich beantwortet, und können auch heute noch nicht schlüssig beantwortet werden.

Die früheren Gilden
Das Gildenwesen, in England und Norwegen, schon seit dem 11. Jahrhundert, in Deutschland seit etwa 800 und in Dänemark seit etwa 1200 urkundlich nachweisbar, wurde schon immer auf altheidnische, mit Opfern verbundene Trinkgelage zurückgeführt. 
Der Begriff – „Gilde“ – wird mit dem Sprachgebrauch aus altgermanischen Zeiten gedeutet, und soll mit genossenschaftlichen Opfergelagen der Heidenzeit zusammen hängen. 
Die Bedeutung des Wortes liegt in den Begriffen, wie: „Opfer, Zahlung, Bruderschaft oder Gemeinschaft“. Dieser heidnische Ursprung wurde bisher von niemandem bezweifelt.In solchen Gilden, auch Nachbarschaften oder Huden genannt, fanden sich gleichberechtigte Mitglieder zu einer Art genossenschaftlicher Vereinigungen zusammen.
Man könnte im weitläufigsten Sinne sagen, dass diese Gilden, die Vorläufer der späteren christlich geprägten Bruderschaften und der nach 1815 entstandenen Vereine waren.
Sie überzogen netzartig das ganze Land und waren in der Regel einander verwandtschaftlich (Sippe) oder kultisch verbunden.
Durch Eid zu Schwurbruderschaften zusammengeschlossen, forderten sie den Einsatz und die Bereitschaft des ganzen Menschen, u. a. auch zur Aufrechterhaltung der kultischen Tradition. Dazu gehörte in erster Linie auch das Schützenritual, bei dem z. B. noch im 19. Jahrhundert in Norddeutschland, in Bardowick, jedem neu aufgenommenen Bürger im Rathaus ein silberner Vogel, das so genannte Schützenkleinod, um den Hals gehängt wurde.
Ein Brauch, der sicher etwas mit dem hier seit Urzeiten zelebrierten Vogelschussritual zu tun hatte und die sakrale Natur des Würdezeichens der örtlichen Gilden betonte.

Angesichts einer solchen Beharrlichkeit im Beibehalten ältester Bräuche auf dem flachen Lande, die zunächst mit Wehrhaftmachung bestimmt nichts zu tun hatten, verbietet es sich naturgemäß, den Zeitpunkt des Entstehens der ältesten Schützengilden, und den Umkreis ihrer frühesten Verbreitung ausschließlich von der Existenz ältester Gildenstatuten in großen und mächtigen Handelsstädten Nordwesteuropas, abzuleiten. 
Dass man nur dort für die Zeit ab etwa 1300 solches Schriftgut über Schützengilden fand, hängt mit der relativ sicheren Lagerung ihrer Archive zusammen, die anderswo so nicht gegeben war.

Darüber hinaus gehört aber das Kernritual der Schützen, der Vogelschuss, seinem Wesen nach gar nicht zum schriftlichen, sondern zum mündlichen Überlieferungsgut, das sich erfahrungsgemäß auf dem flachen Land, in der Regel seit vielen Jahrhunderten, zu halten pflegte, weit länger jedenfalls als in den Städten. 
Hinzu kam der Zwang, die Pflege eines so „heidnischen“ Opferkults gegenüber der christlichen Obrigkeit zu verschleiern und das „heidnische Treiben“ nicht über die Grenzen der Siedlungsgemeinschaften hinaus ruchbar werden zu lassen.

Auch dieses ist ein triftiger Grund dafür, von einem sehr viel höheren Alter und von einer sehr viel weiteren Verbreitung der frühesten Schützengilden, jeweils auf lokaler Ebene, auszugehen, als dieses allgemein angenommen wird.

Das „Treiben“ solcher Gilden ist für die Zeit der ersten Zusammenstöße zwischen den Trägern der alten und der neuen Kultur seit Mitte des 8. Jahrhunderts in Urkunden über kirchliche und staatliche Einschränkungen, bezeugt.

Als hervorstechendes Kennzeichen derartiger Schwurbruderschaften wurde kirchlicherseits die eidliche Bindung ihrer Mitglieder untereinander gerügt.

Dazu kam die gemeinsame Teilnahme an stets wiederkehrenden „heidnischen“ Kultfeiern, mit Gelage und Festbrauchtum, zu denen auch Leichen- und Gedächtnisfeiern gehörten, bei denen man auf Gebet und Fürbitte christlicher Priester zunächst offenbar verzichtete.

Dergleichen Kultgemeinschaften oder „Gilden“ waren im Karolingerreich, etwa von 600 bis 900, weit verbreitet und der christlichen Obrigkeit ein Dorn im Auge.

Man versuchte es zunächst mit einer aktiven Verbotspolitik.

In Synodalbeschlüssen und Kapitularien (von karol. Herrschern erlassene Verordnungen) jener Zeit ist immer wieder die Rede von Verboten „heidnischer Gilden“ und ihrer Bräuche. 
So z.B. aus Niedersachsen, wo man Täuflinge vor der Taufe ausdrücklich eine altsächsische Abschwörformel abverlangte, in welcher der Betroffene sich hoch und heilig verpflichten musste, dem „diabolgeld“, das heißt, den Opfergelagen zu Ehren heidnischer Gottheiten zu entsagen, was den Christen als „teuflisch“ erschien. 
Ähnliches ist auch aus den ehemals westfränkischen Gebieten, jenseits der späteren deutschfranzösischen Sprachgrenze, sowie aus Lothringen und sogar aus Italien überliefert. 
Der Erfolg der obrigkeitlichen Verbotspolitik scheint seinerzeit aber nicht so nachhaltig gewesen zu sein, wie man sich das gewünscht hatte.

Nach den ersten schweren Zusammenstößen mit dem Klerus verstanden es jedoch die Schützengilden, um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert, nach und nach die Schützengilden in Genossenschaften zu verwandeln, deren Kennzeichen nicht mehr das Zelebrieren heidnisch anmutender Kulturen war, sondern eine Nachbarschaftshilfe unter Brüdern – unter Schützenbrüdern.

Stattdessen leistete man bei Verarmung, Brand oder bei sonstigen unglücklichen Ereignissen Beistand, so dass die Flut der von Mönchshand geschriebenen Verdikte gegen das Gildenwesen abebbte.

Anstelle der heidnischen Aktivitäten hielt nun christliches Brauchtum Einzug. 
Klerus und Gilden waren fortan bemüht, den offenen Konflikt zu vermeiden und bisherige Gegensätze zu entschärfen, was allerdings nicht immer dauerhaft gelang.

Die Kunst des Armbrust- und Bogenschießens hatte gegen Ende des 13. Jahrhunderts durch eine entsprechende Entwicklung des Waffenhandwerks eine Blütezeit erreicht.

Bereits um 1150 hatte die Armbrust eine Durchschlagskraft, die auf eine Entfernung von etwa 150 m todsicher traf und die aufgrund der Fernwirkung allgemeines Entsetzen hervorrief.

Diese Waffen galten damals als sehr gefährlich und waren sehr gefürchtet. 
Der Bolzen durchbohrte den Harnisch eines schwer gepanzerten Ritters mit solch tödlicher Wucht, dass auf dem zweiten Laterankonzil, im Jahre 1139, das Schießen mit der Armbrust gegen Christen, bereits verboten und mit Acht und Bann belegt wurde.

Dieses Verbot erscheint aus unserer heutigen Sicht, unverständlich. Erlaubt es doch, dass Nicht-Christen mit dieser Waffe durchaus erschossen werden durften. Aber wer konnte schon beurteilen, ob sein Gegenüber ein Christ oder ein Nicht-Christ war. 
Da dieses Verbot also nur schwer einzuhalten war, hatte es auch wenig Erfolg. 
Als ein Jahrhundert später, im Jahre 1234, Papst Gregor der IX. diese Ächtung noch einmal wiederholte, blieb sein Bemühen genauso erfolglos wie das seiner Vorgänger.

Im Hundertjährigen englisch-französischen Krieg, der 1339 begann, erlangte das Kriegshandwerk über Flandern eine neue Dimension, und großes Aufsehen.

Durch den Einsatz walisischer und britischer Armbrustbewehrter Bogenschützen wurden die angerückten Ritterheere nahezu völlig zugrunde gerichtet.

Diese waffentechnische Neu- und Weiterentwicklung des 12. Jahrhunderts diente den europäischen Heeren fortan als Vorbild.

Die Schützen waren zu der Zeit gegenüber den Rittern vielfach im Vorteil, wobei die weitreichenden Pfeile, 8 Schuss/Min., bereits Standard waren. 
Die Konstituierung von Schützengilden nahm zu dieser Zeit enorm zu. Ihr Grundanliegen war in vielen Fällen keineswegs nur ein kriegerisches, sondern durchaus ein kultisches.

Zunehmend genossen die Menschen in den wachsenden Städten die ihnen gewährte Freizügigkeit, so dass sich Gilden, Zünfte oder weitere Interessengemeinschaften bilden konnten.

Ihre Lebensbedürfnisse steigerten sich, und in demselben Maß, in dem man Fernhandel zu treiben begann, und an Stelle der Naturalwirtschaft der Münzumlauf trat, erweiterte sich ihr Horizont, so dass man Althergebrachtes mit neuen Augen zu sehen begann.

Hieraus erklärt sich wohl auch die besondere Intensität, mit welcher die aufstrebenden städtischen Selbstverwaltungskörperschaften das Altüberlieferte Brauchtum und das Kräftepotential der Gilden und Zünfte in den Dienst der Verteidigung, des Aufbaus und der Selbstdarstellung der Stadtgemeinden zu stellen wusste. 
Zünfte waren fachgenossenschaftliche Verbände von Handwerkern einer Stadt. 
Sie entstanden im 12. Jahrhundert und gewährten ihren Mitgliedern wirtschaftlichen Schutz und überwachten ihre Leistungen und ihre Ausbildung. Ihre Rechte waren in der Zunftrolle niedergelegt. Im Laufe der Zeit bildeten sich besondere Zunftbräuche heraus.
1868 verloren die Zünfte im Norddeutschen Bund ihre Rechte durch die Einführung der Gewerbefreiheit. (Der Norddeutsche Bund bestand von 1866 – 1871 aus Preußen und 17 norddeutschen Kleinstaaten. Er war von Bismarck als Bundesstaat angelegt und war der Vorläufer des danach folgenden Deutschen Reiches). 
Als Nachfolger der Zünfte kann man wohl die heutigen Innungen ansehen. Sie sind eine öffentlich-rechtliche Körperschaft von freiwilligen Vereinigungen selbständiger Handwerker verschiedener Fachbereiche. Sie fördern und vertreten ihre gemeinsamen Belange. 
So wird man davon ausgehen dürfen, dass sich parallel mit dem Wachsen der frühmittelalterlichen Städte seit der Jahrtausendwende ein Prozess vollzog, in dessen Verlauf sich die Kult- und Schwurbruderschaften in Zweckverbände verwandelten.

Der Gipfelpunkt dieser Entwicklung wäre dann die totale Verselbständigung der Gilden und Zünfte, und eben auch der Schützengilden und -gesellschaften gewesen, als immer weltoffener werdende Verbände, die man diesem oder jenem Ziel dienstbar machen konnte.

Aber die Schützengilden waren zeitweise nicht nur der Geistlichkeit wegen ihres „abgöttischen Rituals“ suspekt, sondern darüber hinaus auch der weltlichen Obrigkeit.

Sie galten den Stadtherren seit den Anfängen der Städtebildung, als etwas weltfremd oder auch als eigensinnig, man könnte heute sagen: sie galten als stock-konservativ, und so waren sie jahrhundertlang kirchlich, wahrscheinlich aber auch politisch verfemt. 
Dieses änderte sich zwar, aber die Grenzen des Wohlwollens der Obrigkeit lagen stets dort, wo die Selbständigkeitsbestrebungen des Bürgertums zu offenkundig wurden. 
Wenn die Bürger den Wunsch äußerten, Eidgenossenschaften oder Gildschaften zu konstituieren, war sie schwerhörig.

Heinrich der VII. wurde am 23. Januar 1231 vom Wormser Hoftag (das war eine Versammlung der geistlichen und weltlichen Fürsten seines Reiches) gezwungen, die von ihm eigenmächtig gewährten Freiheiten der Stadtbewohner und seiner Repräsentanten wieder rückgängig zu machen.

So musste er u.a. alle Bruderschaften, Zünfte und Gilden verbieten, die hier und da mittlerweile aus der Versenkung aufgetaucht waren.

Das zeigt, dass es über eine lange Zeit eine deutliche Gegenströmung gegen jedes sich etablierende Gilden- und Schützenwesen gab.

So konnten Schützengilden erst in Erscheinung treten, nachdem die erlangten Freiheiten der Städte am Ende der staufischen Dynastie, (etwa um 1250) mit Beginn der so genannten „herrscherlosen Zeit“, ein unabhängiges, politisches Handeln erlaubte.

Um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert kamen innerhalb der Städte die Zünfte, Gilden und Bruderschaften zu sichtbarer, historischer Wirksamkeit.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Bräuche zumindest in ländlichen Gegenden, auch über den Zeitraum vom beginnenden 10. bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert hin, beibehalten wurden.

Es mag sein, dass dieses vielfach nur im Verborgenen möglich war. Aber völlig in Vergessenheit geriet das Ritual der Schützen sicher nicht, denn es gibt zu viele bezeichnende Überbleibsel und Gewohnheiten in späterer Zeit, die zu derartigen Rückschlüssen Anlass geben.

Das alte Volksbrauchtum schimmert selbst noch in Berichten aus dem 19. Jahrhundert an allen Ecken und Enden durch die freilich abgewandelten und im christlichen Sinne verharmlosten Formen durch.

So blieb die gesamte Festgestaltung, wie sie uns aus den ältesten Zeiten überliefert ist, nahezu unangetastet.

Man schoss weiterhin nach dem Vogel, verband dieses Vogelschießen mit der Wahl des besten Schützen zum König, führte diesen König festlich geschmückt in feierlicher Prozession zum Schützenhaus und feierte dort ein Schlussgelage, dessen Kosten der König selbst zu tragen hatte.

Schon im 16. Jahrhundert kam die Sitte auf, dass der König zur Erinnerung an seine Königszeit ein silbernes Schildchen stiftete. Dieses Schildchen trug neben dem Namen des Königs auch das Jahr seiner „Königsherrschaft“.
Natürlich gab es vor allem in den Städten, zeitgemäße Abwandlungen und Veränderungen. 
Hierfür waren vor allem auch die aktuellen Forderungen verantwortlich, die von den staatlichen oder kirchlichen Obrigkeiten in religiöser oder militärischer Hinsicht an die Gildenmitglieder herangetragen wurden. 
Im großen und ganzen aber, und in wesentlichen Zügen, zeigt das Schützenwesen ein Beharrungsvermögen wie man es so ausgeprägt sonst nur selten findet.

Bereits in der Antike schoss man auf einen lebenden Hahn, später mit Pfeil und Bogen auf einen Zaunkönig. Diese galten als „heilige Tiere“ und wurden auf einer Stange befestigt. Das änderte sich wahrscheinlich unter dem Einfluss christlicher Mönche, die blutige Schlachtopfer zu verhindern suchten.

Ende des 14. Anfang des 16. Jahrhunderts war auch das Papageienschießen vielfach verbreitet. 
Dann aber wurde dieser Papageienkult als Schmähung des Schützenkleinods empfunden. Er wurde eingestellt und verlor sich mit der Zeit schließlich ganz.

So schoss man während des Hochmittelalters vorzugsweise nach Vögeln aus Holz, Pappe oder Leder.

Diese waren an Windmühlenflügeln, auf Kirchturmspitzen oder einfach auf Stangen inmitten einer eigens hierzu hergerichteten Schießwiese befestigt.

Nach dem die Verbotspolitik der Karolingerzeit ein Ende gefunden hatte, versuchte der Klerus mit einer bewunderungswürdigen Taktik, das alte Volksbrauchtum auf zwanglose Weise mit der christlichen Glaubenslehre zu verknüpfen. 
Trotz aller Bemühungen hielten sich jedoch auch weiterhin heidnische Überlieferungen aus „grauer Vorzeit“. 
Zahlreichen Kunstgegenständen in Tauben- oder Vogelform und besonders der „Königsvogel“, die in liturgischen Gegenständen verarbeitet waren, wurde eine fast abgöttische Verehrung entgegengebracht. Die Bevölkerung erhoffte sich von diesen und weiteren Symbolen, die bei kultischen Opferhandlungen eine wichtige sakrale Rolle spielten, belebende und heilende Kräfte.

Das Schützenrecht hielt bis ins hohe Mittelalter und auch in den nachfolgenden Jahrhunderten, bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts, die Erinnerung an die sakrale Natur des Schützenvogels ausdrücklich wach. 
Aufgrund der geschichtlichen Entwicklung konnte es dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen, dass es sich bei dem „Vogel“ um einen wesentlichen Bestandteil heidnischer Opferritualien handelte. Diese hatten sich über den Einbruch der christlichen Glaubensmacht hinweg fast ohne Einbußen bis in die Neuzeit gerettet.

Die Kirche musste im Zuge ihrer Anpassungstaktik Wert darauf legen, außer den Würdezeichen der Schützen > den Königsvogel als Schützenkleinod < auch ihr praktisches Tun in das christliche Volksbrauchtum mit einzubeziehen. 

Die Sebastianusschützenbruderschaften 
Was versteht man nun unter einer Bruderschaft im heutigen Sinne?

So lange die Schützengesellschaften Nordwesteuropas noch unmittelbar in die wechselvollen und blutigen Kämpfe einbezogen waren, die zwischen Engländern und Franzosen und deren Verbündeten über hundert Jahr lang tobten, konnten die Gildenmitglieder sich selbst nur als freiwillig miteinander verbundene Handwerker- und Bürgergenossenschaften verstehen, die sich im Waffengebrauch üben mussten.

Damals konnte in diesen Gegenden niemand ungeschoren bleiben oder gar eine politische Rolle spielen, wenn er sich nicht seiner Haut zu wehren wusste.

Waffenübungen waren deshalb die Hauptbeschäftigung der Schützengesellschaften. Zumindest während der Jahre 1339 bis 1453 mussten sich Bürgerschützen in der Handhabung der Pfeilbögen und Armbrüste ausbilden lassen.

Daher vertreten einige Forscher den Standpunkt, Schützengilden oder -gesellschaften seien im Laufe ihrer ganzen Geschichte nie etwas anderes gewesen als militärische Wehrverbände.
In der Tat entzog sich in jener Notzeit sicher kein Gildemitglied dem aktiven Kampf im Felde oder dem Wachdienst an den Tortürmen, Brücken und Wehrgängen in den bedrohten Heimatstädten, der an sich den berufsmäßigen Stadtschützen und besoldeten Torwächtern oblag.

Nun brach aber im Gefolge der Kriegswirren – in der Mitte des 14. Jahrhunderts – der „Schwarze Tod“ aus, eine Pestepidemie von unglaublichen Ausmaßen. 
Sie kam aus China und breitete sich über Italien nach Norden aus.

Verödete Städte, leere Dörfer, Leichenzüge, Massengräber – Europa glich einem riesigen Friedhof. Nicht weniger als 60 Millionen Menschen sollen in den drei Jahren von 1348 bis 1351 in Europa hinweggerafft worden sein. Jeder Dritte! Eine kaum vorstellbare Größe!

Der Volksglaube sah darin ein göttliches Strafgericht, und in vielen Orten des Reiches entstanden so genannte Pestbruderschaften, die sich der Versorgung der Pestkranken, der Bestattung der umher liegenden Leichen und der Hinterbliebenen annahmen. So suchten sie den Zorn Gottes zu besänftigen.

Sie errichteten Kapellen, Altäre und „Pestsäulen“. Diese wurden bestimmten „Pestheiligen“, wie dem heiligen Sebastian, dem hl. Rochus, der hl. Anna, dem hl. Christophorus und den hl. Vierzehn Nothelfern geweiht.

Der hl. Sebastian war allerdings schon vor Ausbruch der Seuche (als Kultopfer der Bogenschützen) Schutzpatron vieler Schützenvereinigungen.

Vor allem in solchen Gebieten, die noch heute überwiegend katholisch besiedelt sind, wie etwa im Rheinland, in Bayern oder Schwaben, aber auch in den Niederlanden, in Belgien und Frankreich, waren diese Bruderschaften sehr zahlreich.

Die Verwurzelung des mittelalterlichen Menschen im christlichen Glauben führte also dazu, dass viele Schützengemeinschaften zugleich kirchliche Bruderschaften waren und sich einen Heiligen als Schutzpatron wählten, sehr oft den hl. Sebastian, aber auch den Erzengel Michael oder den hl. Hubertus.

Für unser Thema von besonderer Bedeutung ist aber, dass sie in der überwiegenden Zahl in engem Zusammenhang mit traditionsbewussten Schützengesellschaften standen.

Doch kam es nicht nur vor, dass dergleichen Bruderschaften zunächst einem hl. Schutzpatron geweiht waren und später Schützengesellschaften wurden, sondern auch der umgekehrte Vorgang läßt sich nachweisen. 
Also: Bruderschaften wurden Schützengesellschaften – Schützengesellschaften wurden Bruderschaften. 
Das Ziel der Wehrertüchtigung war bei Ausbruch der Seuchenkatastrophe nicht mehr so aktuell wie früher, und so widmeten sich frühere Schützenbrüder jetzt in erster Linie karitativen Aufgaben.

Die noch heute bestehenden Sebastianusbruderschaften haben sich zumindest in Deutschland, im vollen Bewusstsein ihrer Besonderheit, zu einem „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften“ zusammengeschlossen, der in der Regel unter der Präsidentschaft eines Generalpräses steht, der meist Geistlicher ist.

In den einzelnen Bruderschaften gibt es an der geistlichen Spitze den Präses und anstelle des 1. und 2. Vorsitzenden gibt es den 1. und 2. Brudermeister.

Diese katholischen Schützengemeinschaften, mit heutigem Sitz in Leverkusen, erheben für sich den Anspruch, das althergebrachte Schützentum in höchstmöglicher Reinheit insofern zu repräsentieren, als hier, ähnlich wie in den Zeiten des frühesten Gildenwesens, der ganze Mensch und seine uneingeschränkte sittlich-religiöse Existenz gefordert werden.

Aber auch hier mussten die Verantwortlichen im Laufe der Zeit so manche einengende Regel lockern. 
Auch diese Bruderschaften feiern alljährlich ihr Schützenfest mit allem was dazu gehört. 
Hinzu kommt als besondere Eigenart dieser Bruderschaften stets das feierliche Hochamt mit Glockengeläut, Orgelklang und die intensive Beteiligung der Geistlichkeit, so dass diese Schützenfeste in den katholischen Metropolen Westfalens, in Bayern, Schwaben, Österreich in der kath. Schweiz und in vielen Städten Frankreichs, Belgiens und der Niederlande im Ablauf der Festlichkeiten noch heute vielfach stark katholisch geprägt sind.

Der Zusammenhang zwischen dem Schützenwesen in diesen Bruderschaften und dem kath. Glaubensleben mag manchem, insbesondere dem nicht-kath. Beobachter, der die Ursprünge des Gesamtphänomens nicht kennt, unverständlich bleiben.

Erklärlich ist das Durchhaltevermögen und der hohe Grad von Eigenständigkeit bei den Gildenschützen, die sich auch bei zahlreichen nicht-rein-kath. Schützenvereinen heute noch zweifelsfrei nachweisen lässt, wohl vor allem deshalb, weil die Wurzeln dieser Vereinigungen bis in fernste, altgermanische Zeiten, zurückreichen.

Das ursprüngliche Ritual, dem sich die Vorväter einstmals verschrieben haben, lebt noch heute als Triebfeder weiter, und das nicht nur bei den Bruderschaften!

Das kurkölnischen Sauerland

Bis hier hin habe ich etwas weiträumig ausgeholt. Nun möchte ich, bevor ich zur Vorgeschichte unserer Region komme, etwas näher auf das so genannte „kurkölnische Sauerland“ eingehen.

Wenn dieses heute auch nicht mehr existent ist, so ist es aber geschichtlich im kulturellen Bereich und besonders bei unseren Schützenvereinen ein nach wie vor fester Begriff geblieben.

Nun, – wer kann sich unter dem Begriff „Kurkölnisches Sauerland“ noch etwas vorstellen? 
Länger als 1100 Jahre gehörte das Sauerland zum Erzbistum Köln. 
Erst 1821 wurde es dem Bistum Paderborn zugewiesen. 
Der Erzbischof von Köln war jedoch über viele Jahrhunderte nicht nur das geistliche Oberhaupt seiner Diözese, sondern seit dem hohen Mittelalter auch ein weltlicher Herrscher.

Wie die Erzbischöfe von Trier und Mainz zählte er zu den mächtigsten und angesehensten geistlichen Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.

Zusammen mit vier weltlichen Fürsten – dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Markgrafen von Brandenburg, dem Herzog von Sachsen und dem König von Böhmen – bildeten sie das siebenköpfige Kurfürstenkollegium. Seit 1257 wählte es den deutschen König, der meistens auch zum römischen Kaiser gekrönt wurde und damit einer der „Großen“ seiner Zeit war.

Die Erzbischöfe von Köln und einige Kölner Stifte müssen schon früh im westfälischen Raum größere Besitzungen und mancherlei Rechte gehabt haben.

So schenkte z. B. Erzbischof Anno II. im Jahre 1072 dem von ihm gestifteten Kloster Grafschaft neben weiterem Grundbesitz auch die Pfarrkirche und einen Hof zu Attendorn.

Im Jahre 1180 übertrug Kaiser Friedrich Barbarossa, nach dem Sturz des Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen, das Herzogtum Westfalen und Engern auf die Kölner Erzbischöfe.

Ausgestattet mit der Herzogswürde, wandten sie in der Folgezeit ihre Kräfte verstärkt dem Aufbau einer Landesherrschaft in Westfalen zu.

Im späten Mittelalter brachten zahlreiche Fehden und kriegerische Auseinandersetzungen der um die Landeshoheit im südlichen Westfalen kämpfenden Herren viel Not und Leid über die ländliche Bevölkerung. 
Das kurkölnische Territorialgebiet umfasste seit dem 15. Jahrhundert fast ein Fünftel des heutigen Landesteiles Westfalen, nämlich das gesamte östliche Sauerland von Menden, Balve, Drolshagen im Westen, bis Marsberg, Medebach und Hallenberg im Osten.

Im Süden bildeten das Gericht Wenden und das Amt Bilstein die Grenzgebiete. Im Norden schob sich der Herrschaftsbereich mit dem Amt Werl, den Gogerichten Erwitte, Rüthen und Geseke und dem Amt Östinghausen über den Haarstrang in den Hellwegraum bis an die Lippe vor und umklammerte die Stadt Soest mit der Ober- und Niederbörde.

Soest löste sich 1444 aus der Abhängigkeit vom Kölner Erzbischof und fand zunächst Anschluss an Kleve. In den Jahren 1609-1666 erfolgte schließlich der Übergang von Kleve zu Brandenburg-Preußen. 
In den Jahren der Reformation blieb das kurkölnische Sauerland katholisch, obwohl die Erzbischöfe Hermann von Wied (1515-1547) und Gebhard Truchseß von Waldburg (1577-1584), die zum Protestantismus übergetreten waren, den neuen Glauben einführen wollten.
Viele Jahre Krieg und Religionsstreit gingen über das Land hinweg, so auch über das Herzogtum Westfalen. Der größte Teil der Bevölkerung hielt zum alten Glauben und wurde deshalb von den Söldnern des abgesetzten Erzbischofs Truchseß bitter drangsaliert. Kirchen wurden geplündert, ihre Kunstschätze geraubt oder zerstört.

In diesen Jahren war es vor allem der Landdrost Caspar von Fürstenberg, der sich als Gegenspieler der protestantischen Richtung größte Verdienste um Land und Leute erworben hat, gleichzeitig aber auch für sich und seine Nachkommen großen Reichtum gewann. Er gilt als einer der erfolgreichsten und wichtigsten Beamten und Politiker im heimischen Raum seiner Zeit.

Das märkische Sauerland, der alte Herrschaftsbereich der Grafen von der Mark, mit Altena als Zentrum, wurde dagegen protestantisch und kam 1609 an Brandenburg-Preußen. Noch heute sind die alten Glaubensgrenzen erkennbar.

Der Dreißigjährige Krieg, (1618-1648) führte auch im Sauerland zu völliger Verarmung. Viele Dörfer und Städte wurden geplündert und niedergebrannt oder belagert, und die Bevölkerung litt unendlich unter der Schatzung und der Tyrannei vieler Truppendurchzüge.

Nach der Überlieferung erinnert in Attendorn der berühmte „Trillertanz“ noch heute an jene Zeit. Er soll den Jubel zum Ausdruck bringen, den die Attendorner Bürger 1633 nach einem Sieg über die ihre Stadt belagernden Schweden empfanden.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts brachten die französischen Kriege mit Truppendurchmärschen, erneuter Besatzung, Brandschatzung und Gewalt mit sich.

Kurkölnische, kaiserliche, brandenburgische und braunschweigische Truppen lagen abwechselnd im Land und sogen es aus, bis endlich Bürger und Bauern unter Führung kurfürstlicher Beamter zur bewaffneten Selbsthilfe schritten.

Mit dem Spanischen Erbfolgekrieg kamen im 18. Jahrhundert neue Einquartierungen und Repressalien, Zerstörungen und Misshandlungen über das Land. Wieder mussten Schützen aufgeboten werden. Den Rest gab der 1756 beginnende Siebenjährige Krieg. 
Franzosen, Preußen, Hannoveraner, ja selbst Schweizer belegten die ausgeplünderten Bauern und Bürger mit untragbaren Lasten.

Das völlig verarmte Land überzogen dann die Freiheitsarmeen der Französischen Revolution nochmals mit Raub, Mord und Brand, bis das alte Deutsche Reich, und mit ihm das geistliche Kurfürstentum Köln, letztlich zusammenbrach.

Nach 300 Jahren ständiger Ausplünderung waren fast alle Spuren des alten, relativen Wohlstandes, dessen sich Bürger und Bauern bis in das 16. Jahrhundert erfreut hatten, geschwunden. Die Städte waren niedergebrannt, die Bauernschaften verwahrlost.

Eine kurzsichtige Selbstverwaltung der Landstände (Adel und Städte) in Arnsberg hatte alle guten Reformversuche der Landesherrn von vornherein unterbunden. Der Ruin war vollständig.

Doch dann kam die Erneuerung. 
In der napoleonischen Zeit wurde das Kurfürstentum Köln durch den Reichsdeputationshauptschluss (Der letzte Beschluss eines Ausschusses des alten Reichstages) vom 25. Februar 1803 aufgelöst. Seine rechtsrheinischen Gebiete wurden weltlichen Herrschern übertragen, die damit für den Verlust ihrer an Frankreich gefallenen linksrheinischen Gebiete entschädigt wurden.

Der Dom zu Köln wurde vorübergehend zur Pfarrkirche abgestuft. 
Säkularisation, d.h. Verweltlichung war angesagt! 
Das Herzogtum Westfalen fiel bei diesem Handel dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt zu. 
Die Hessen überzogen das Land mit einer scharfen Verwaltung, die in gleicher Weise mit alten Missständen wie mit alten Rechten aufräumte.

Kurköln war damit von der Landkarte verschwunden! 
Kaiser Franz II. legte 1806 die Krone des Römischen Reiches Deutscher Nation nieder. Damit fand das so genannte – „Alte Reich“ – sein Ende.

Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde das Gebiet des früheren kölnischen Herzogtums Westfalen dem preußischen König zugesprochen. 
König Friedrich Wilhelm III. begründete durch Kabinettsbeschluss vom 16. Januar 1817 den Kreis Bilstein, dessen Sitz zum 1. Januar 1819 unter gleichzeitiger Umbenennung des Kreises nach Olpe verlegt wurde. Von nun an wurde im Olper Land streng preußisch regiert.

Mit der neuen Bistumseinteilung vom 21. Juli 1821, gelangte das gesamte Sauerland kirchlich zum Bistum Paderborn.

Die tausendjährige Zugehörigkeit unserer Heimat zum Erzbistum Köln war damit beendet.

Französische Revolution, Säkularisation, Napoleonische Kriege und der Wiener Kongress hatten tief in das Geschehen Europas eingegriffen.

Das kurkölnische Sauerland entsprach in etwa dem heutigen Hochsauerlandkreis und dem Kreis Olpe sowie Teilen des heutigen Kreises Soest und des Märkischen Kreises.

Diese Gebietskörperschaften entsprechen wiederum, ganz oder teilweise, den alten Landkreisen Olpe, Iserlohn, Arnsberg, Meschede, Brilon, Lippstadt und Soest.

Die letztere Einteilung ist bis heute als Gliederungsgrundlage für die sieben Kreisschützenbünde des Sauerländer Schützenbundes beibehalten worden.

Was sich im Bewusstsein der Sauerländer gefestigt und verankert hat, ist der alte Begriff des „kurkölnischen Sauerlandes“, der bis heute ein Markenzeichen der Region geblieben ist.

Auf das Schützenwesen unserer Region möchte ich nun etwas näher eingehen. 

Vorgeschichte zum Schützenwesen im kurkölnischen Sauerland 
Zum Leidwesen vieler Schützenvereine, -gesellschaften und -bruderschaften liegen die Anfänge des Schützenwesens im kurkölnischen Sauerland im tiefen Dunkel, da die Unterlagen in den Archiven, soweit überhaupt vorhanden, im Laufe der Geschichte durch Kriege, Brände oder aus Unachtsamkeit vielfach vernichtet wurden oder abhanden gekommen sind.

Nur wenige Schützengesellschaften lassen sich aufgrund ihres spezifischen Schutzauftrages der damaligen Städte bis ins 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen.

Die Verteidigung der Städte lag in den Händen aller Bürger, besonders aber bei den Waffentragenden Männern einer Stadt. Die Schützen nahmen hierbei eine Sonderstellung ein.

Aufgrund ihrer aufwendigen Bewaffnung, ihrer Ausbildung und der regelmäßigen Übungen stellten sie eine kleine geschulte Eliteeinheit der Bürgerwehr dar, die sich vorwiegend aus dem wohlhabenderen Stadtbürgertum rekrutierte.

Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen gingen die städtischen Bürgerwehren des Mittelalters zum Gebrauch von Handbüchsen über. Die Schützengesellschaften bedienten sich bei ihren Preis- und Wettschießen gern der Armbrust, doch waren auch das Bogenschießen und später das Büchsenschießen üblich.

Organisiert waren die mittelalterlichen Schützengesellschaften der Städte ähnlich wie die Handwerkerzünfte.

Wie diese, entwickelten sie auch ein eigenes Brauchtum und eigene Symbole. Dazu gehörten das Begehen besonderer Jahrtage, das Preisschießen, dazu gehörten Fahnen, Abzeichen und Pokale.

Auch die so genannten Schützenkleinodien – wie Krone, Kette und Schild des Königs – sind in diesem Zusammenhang zu nennen.

Schon 1475 hatte der Kölner Erzbischof und Kurfürst Ruprecht zur Gründung von Schützengesellschaften aufgerufen, damit ihm im Bedarfsfall Truppen zur Verfügung gestellt werden konnten.

100 Jahre später scheint der niederländische Freiheitskampf (1568-1648) Anlass gewesen zu sein, die vernachlässigte Wehrtüchtigkeit durch eine obrigkeitliche Förderung des Schützenwesens und die Neubildung ländlicher Schützengilden zu stärken.

Mitte des 15. Jahrhunderts entwickelte sich das Schützenwesen in zwei Richtungen, die örtlich und zeitlich recht unterschiedlich miteinander verbunden waren: die städtischen Gesellschaften als besondere Verteidigungsgemeinschaften, und die religiösen Bruderschaften mehr als Gebets- und Beerdigungsgemeinschaften.
Im Jahr 1600 drohten Gefahren von niederländischen Freibeutern, die raubend und brandschatzend durch westfälische Lande zogen. Angeblich planten sie auch einen Anschlag auf die Ämter Bilstein und Waldenburg und besonders auf die Stadt Olpe.

Vermutlich wurden die Schützen aus dem gesamten Bilsteiner Amtsgebiet herbeordert. 
Auf jeden Fall wird es sich um Männer gehandelt haben, die eine besondere Ausbildung im Schießhandwerk erfahren hatten und deshalb für die Verteidigung der Burg Bilstein besonders geeignet waren.

Das hohe Ansehen und die gesellschaftliche Rangstellung der Schützengesellschaften im 16. Jahrhundert, und noch um 1600, beruhten wohl nicht zuletzt auch auf der wichtigen Rolle, die guten Schützen bei der Stadt- und Landesverteidigung zukam.

Aber auch die eigenen Wertmaßstäbe deuten darauf hin, dass hohe Ansprüche an die unbescholtenen Charakter der Schützen gestellt wurden.

So ist in der Chronik der Stadt Medebach zu lesen: „Frei, ehrlich, redlich, treu, fromm, ohne Betrug und Falschheit, rein von allen Lastern, Diebstahl und dergleichen – sollen die Schützen sein.“

„Dazu sollten sie rechter Beistand sein in gemeiner Not – und deshalb ein Attestat wegen ihres ehrbaren Herkommens und Verhaltens beibringen – und als ehrbare Schützen ihr Gelübte treu erfüllen.“ 
„Nur aus honetten, ehrlichen und ohnetadelhaften Personen sollte die Schützengesellschaft bestehen, weshalb dazu keine Diebe, boshaftige, abstoßige und unehrliche Leute admittiert werden sollten und dürfen!“ 
Wahrhaftig hohe Ansprüche, die da gestellt wurden. Ob diese immer erfüllt wurden oder erfüllt werden konnten, ist nicht überliefert.

Im Dreißigjährigen Krieg, der auch das Sauerland arg in Mitleidenschaft zog, zeigte sich, dass die Schützen- und Bürgerwehren nur eine recht untergeordnete Rolle im Kriegsgeschehen spielen konnten. Sie kämpften zwar  tapfer, aber die Söldnertruppen waren ihnen, von Ausnahmen abgesehen, bei weitem überlegen. 
Wie alle anderen Landesherren setzte auch der Kurfürst von Köln nach dem Dreißigjährigen Krieg seine Territorialherrschaft flächendeckend und allumfassend, Schritt für Schritt durch und engte damit die verschiedenen Privilegien der Städte und des Adels zusehends ein.

Die Städte wandelten sich mehr und mehr zu abhängigen Landstädten, die keine eigenen Verteidigungstruppen mehr benötigten.

Die Schützengesellschaften waren nun vom Pflichtdienst entlastet und konnten sich anderen freiwillig gestellten Aufgaben zuwenden. Sie gewannen dadurch an Attraktivität, die im Einsatz bei Katastrophen und innerstädtischen Notständen, bei Feuersbrünsten, Hochwassergefahren und Seuchen, als Ehrengarden bei hohem Besuch und als Verkörperung der städtischen Macht, gefestigt wurde.

Hinzu kam die Pflege einer traditionsgebundenen Geselligkeit, des echten Bürgersinns, und eines ausgeprägten Verantwortungsgefühls des einzelnen für die Allgemeinheit.

Dieser Übergang von der Elitetruppe als Vollstrecker obrigkeitlicher Maßnahmen hin zu einer Gesellschaft der Feiernden wird durch das Nebeneinanderbestehen kleinerer und größerer, lokal begrenzter und regionaler Schützengesellschaften deutlich.

Zu dem Fest der Schützen, das zumeist auf den Rathäusern stattfand, waren nur die Schützen mit ihren Frauen und einige Gäste zugelassen. So wird deutlich, dass die Schützenfeste der damaligen Zeit keine Volksfeste in unserem heutigen Sinne gewesen sein können.

Die Schützenbruderschaften und Schützengesellschaften waren bis ins 18. Jahrhundert hinein in das kirchliche Leben eingebunden. Deutlich wird dieses in mancher Satzung.

Überhaupt waren mittelalterliche Vereinigungen, welcher Art sie auch immer sein mochten, ohne Ausrichtung auf das Religiöse, ohne Bindung an die Kirche, nicht denkbar.

Alle Schützenbrüder waren verpflichtet, am Patronatstag des Schutzheiligen in festlichem Aufzug der Messe beizuwohnen.
Ferner gingen alle Schützenbrüder die Verpflichtung ein, für die verstorbenen Mitbrüder eine Seelenmesse lesen zu lassen, an diesem Gottesdienst unbedingt teilzunehmen um dem Toten so die letzte Ehre zu erweisen.

Wichtig war dabei, dass für Außenstehende deutlich wurde, dass der Verstorbene zu einer Schützengruppe gehörte, was durch das Tragen des Schützenhutes zum Ausdruck kam.

Ein weiterer wichtiger Schützendienst betraf den Schutz der Kirche als Institution und die Teilnahme an den kirchlichen Prozessionen.

Angetreten in Schützentracht und mit Fahnen schossen die Abordnungen an bestimmten Stellen im Zeremoniell eine Salve Salut. Dieser Brauch veranlasste die Obrigkeit mancherorts einzuschreiten.

Für die weitere Entwicklung war die Bindung an die weltliche Obrigkeit vielleicht noch bedeutsamer als die Verankerung im religiösen Leben.

Der Landesherr und die Städte hatten auf die Schützengesellschaften der damaligen Zeit größten Einfluss.

Dieses wurde u.a. schon dadurch deutlich, dass in vielen Orten der Bürgermeister als Hauptmann oder Oberst das Kommando über die Schützen besaß.

Vielfach durfte die Aufnahme neuer Schützen nur mit Zustimmung des Magistrats erfolgen. 
Die Schützen wurden als Vollzugsorgane des Staates betrachtet. Dafür waren die Schützengesellschaften schon frühzeitig mit besonderen Privilegien ausgestattet worden, die den Zweck hatten, den Schützendienst attraktiver zu machen und die Schützengesellschaften als Institution im städtischen Gemeinschaftsleben aufzuwerten.

Je mehr angesehene Bürger in den Schützenvereinigungen anzutreffen waren, um so bedeutsamer wurde die Schützensache.

Andererseits war der Obrigkeit daran gelegen, dass die korporativen Sonderrechte nicht zur Schmälerung des Ansehens und der Macht des Landesherrn führten.

Durch massives Eingreifen der Landesbehörden wurde vielfach erreicht, dass die Selbstverwaltungsgremien entmachtet wurden und die Schützen mit der Verteidigung des Landes und der Stadt nur noch wenig zu tun hatten.

Je mehr den Schützen die Verpflichtung für das Gemeinwohl durch den Staat abgenommen wurde, um so mehr Bedeutung gewann das gesellige Leben und Treiben innerhalb dieser Gesellschaft.

Eine gewisse Kleiderordnung, sittsames und ehrliches Betragen, Vermeidung von Zank und ausschweifendem Trinkgelage nahmen einen hohen Stellenwert ein.

Nach und nach konzentrierte sich das gesamte Repräsentationsbedürfnis der Schützengesellschaften auf das Schützenfest.

Seit dem 17. Jahrhundert besaßen die Schützenvereinigungen infolge der Entwicklung im Militärwesen bei der Landesverteidigung keine erkennbare Bedeutung mehr.

An der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert setzte eine Entwicklung ein, die noch unser gegenwärtiges Leben bestimmen und die damalige Welt von Grund auf verändern sollte.

Durch die Französische Revolution und die Napoleonischen Kriege waren die alten Ordnungen zerbrochen.

Das gesamte südliche Westfalen wurde ohne Rücksicht auf die historische Entwicklung zum neu geschaffenen Regierungsbezirk Arnsberg zusammen gefasst.

Aus den Ämtern und Kirchspielen bildeten sich nach und nach neue Gemeinden. Dieses bewirkte, dass sich im Laufe des 19. Jahrhunderts das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung in einer neuen Weise auszurichten begann.

Im wirtschaftlichen Bereich bildete sich nach und nach der Fremdenverkehr heraus. Das Straßennetz wurde weiter ausgebaut und führte zur wirtschaftlichen Blüte des Handels und des Verkehrs, was sich besonders auch in der erhöhten Bautätigkeit bemerkbar machte und hierzulande der Stein-, Kalk- und Zementindustrie zugute kam.

Die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse und die neuen politischen und wirtschaftlichen Repräsentanten strebten nach angemessener Darstellung ihres Selbstwertgefühls und suchten nach einer ihnen eigenen Form des Feierns.

Hierzu bot sich das Schützenfest an, das vom höfischen Zeremoniell nicht vereinnahmt worden war. Diese überlieferte Festform wurde nun mit einem neuen Inhalt gefüllt.
Es ist nach Auffassung der Experten historisch nicht gerechtfertigt, wenn die heutigen Schützenvereine ihre Gründungsdaten über die Zeit vor 1815 hinaus zurückverlegen.

Die Schützenvereinigungen vor dieser Zeit unterscheiden sich grundlegend von denen, die sich im 19. und 20. Jahrhundert herausbildeten.

Gemäß der neuen Entwicklung begannen die Schützenvereinigungen nun die Standesunterschiede aufzuheben.

Nicht mehr die Einteilung nach der Zufälligkeit von Stand und Geburt, sondern nach Leistung und persönlicher Neigung sollte entscheidend sein.

Schütze brauchte nur der zu werden, der es auch wirklich wollte.

Als Organisationsform hatte das Bürgertum nach 1815 den Verein entwickelt, den freiwilligen Zusammenschluss Gleichgesinnter, zum Zweck, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

Die Schützengemeinschaften waren ihrem Ursprung nach echte Notgemeinschaften, aus der zwingenden Not des Alltags und des Lebenskampfes geboren, die Gemeinschaft der jungen Städte gegen äußere Feinde zu verteidigen und zu schützen.

Diese Schützengemeinschaften sind daher ohne Zweifel in irgendeiner Form, die noch keineswegs den späteren Schützengesellschaften entsprochen zu haben braucht, so alt wie die Befestigungsanlagen ihrer Städte.

Mit der neuzeitlichen Entwicklung des Schützenwesens allerdings sollten die Geselligkeit, die Freude und der Festtrubel im Vordergrund stehen.

Die Vereine gaben ihre älteren, militärischen, politischen und Ordnungsstiftenden Ziele auf, die nun voll und ganz vom Staat und den Gemeinden übernommen wurden.

Vorrangig beschränkten sich die Schützenvereine auf den kulturellen Bereich, die Pflege der bürgerlichen Geselligkeit mit rein ideellen Zügen, was vor allem beim jährlich zu feiernden Schützenfest harmonisch zum Ausdruck kommen sollte.

Das Schützenfest gilt seitdem als Volksfest schlechthin.

Der Wunsch, Feste zu feiern, war in Notzeiten immer sehr groß. Sie wurden als Ausgleich für erhöhte Anspannung und gefahrvollen Einsatz gesehen. Fröhlichkeit und Behagen sollten die Gemüter aufschließen für Brüderlichkeit und Kameradschaft im Dienst am gemeinsamen Werk.

Dieses trifft besonders auf die zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zu. Ein Zeichen dafür ist die Tatsache, dass in dieser Zeit viele Schützenvereine gegründet wurden.

Nach dem Ersten Weltkrieg begann eine weitere Neugründungswelle der Schützenvereine. Die zwanziger Jahre gelten daher als die Blütezeit des deutschen Vereinswesens überhaupt.

Der Staat und die Gesellschaft betrachteten Schützenfeste als harmlose Freizeitvergnügen. Und doch forderten Veranstaltungen, die den „Ruch der Zügellosigkeit, der Unsitte, Unordnung und Undurchschaubarkeit aufwiesen“, den staatlichen Ordnungssinn heraus.

Nachdem alle Appelle an die Vernunft nicht ausreichten, griff der Staat hart durch und reglementierte die gesamte Vereinslandschaft. Das Vereinsrecht gibt darüber genügend Auskunft.

Das Nebeneinander und Gegeneinander der verschiedenen Interessen in einem pluralistischen Staat führte zwangsläufig dazu, dass das Schützenfest als zentrales, eigentlich Gemeinschaft stiftendes Ortsfest nicht immer in schönster Harmonie gefeiert wurde.

Im 19. Jahrhundert waren oftmals mehrere kleine Orte oder Ortschaften in einem Verein zusammengeschlossen.

So blieb es nicht aus, dass die Spannungen, die in den Gemeinden und Dörfern bestanden, gerade bei diesem Fest offen zum Ausbruch kamen. Im Bewusstsein der Selbständigkeit dieser Orte kamen Bestrebungen auf, jedem Dorf sein eigenes Schützenfest zu geben, um u.a. auch derlei Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Um diesen Differenzen Einhalt zu gebieten, und um die kleinräumigen Aktivitäten im geselligen Bereich zu unterstützen, wurde nun der Gedanke des Zusammenschlusses der Schützenvereine in einem historisch gewachsenen, aber überschaubaren Raum angedacht.

Der Anstoß dazu kam im Sauerland, um 1923, aus dem Kreis Olpe!

Doch dazu später!

Im Kreis Olpe gibt es nur wenige Orte, die urkundlich belegen können, dass sie schon in kurkölnischer Zeit eine Schützenvereinigung gehabt haben.

Darunter sind fünf Städte bzw. Dörfer, in denen nachweislich bereits vor 1600 eine Schützengesellschaft bestanden hat.


Die Schützengesellschaft Attendorn e.V. verbindet ihr Gründungsdatum mit dem Jahr der Verleihung der Stadtrechte an Attendorn, im Jahr 1222; urkundlich nachzuweisen ist sie jedoch erst für das Jahr 1473.


Der St. Sebastianus – Schützenverein Olpe lässt seine Geschichte mit dem Jahr 1311 beginnen, in dem Olpe zur Stadt erhoben wurde; historische Quellen bestätigen seine Existenz indessen erst für das erste Viertel des 16. Jahrhunderts, falls man nicht ein Preisschießen, das 1460 in Olpe stattgefunden haben soll, als Beweis für sein Bestehen schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts ansehen will.


Bei diesem Preisschießen sollen zwei Schützen aus dem Kirchspiel Wenden Preise errungen haben. Demnach hätte auch in Wenden bereits um 1460 eine Schützengemeinschaft bestanden.


Aus einer nicht mehr vorhandenen Urkunde von 1582 aus dem Stadtarchiv Olpe geht hervor, dass es damals außer in den bereits genannten Orten, auch noch in Drolshagen und Rhode Schützengesellschaften gab, die alle an einem „frey Schießenspiell“ in Olpe teilgenommen hatten.

Freischießenspiele werden in Urkunden und Akten des 16. und 17. Jahrhunderts in Südwestfalen wiederholt erwähnt. Sie hatten sich aus Schießtagen entwickelt, die von Städten und Landesfürsten gefördert und unterstützt wurden, damit sich die Schützen im Schusswaffengebrauch üben konnten. An solchen Freischießspielen konnte sich aber auch jeder andere beteiligen, der nicht einer Schützenorganisation angehörte.

Man schoss bei diesen Freischießen auf Scheiben, während bei den örtlichen Schützenfesten der einzelnen Gesellschaften auf einen Vogel gezielt wurde.

Von Schießspielen berichtet auch eine Aufzeichnung, die 1984 in einer Akte des Pfarrarchivs Kirchhundem gefunden wurde und den Nachweis liefert, dass es in Bilstein, Saalhausen und Meggen bereits im Jahre 1609 Vereinigungen von Schützenbrüdern gab.

Es handelt sich dabei um ein Gerichtsprotokoll, das den Hergang einer Verhandlung vor dem Bilsteiner „Brucht-Gericht“ (Polizeigericht) am 26. Januar 1610 wiedergibt.

Nach dieser Aufzeichnung haben im Jahr 1609 die Schützenbrüder zu Bilstein, Saalhausen und Meggen jeweils an ihrem Ort ein Schießspiel ausrufen lassen und auch abgehalten, ohne vorher die erforderliche behördliche Genehmigung einzuholen.

Die schon eingangs erwähnte Olper Urkunde von 1582, in der gleich fünf Schützengesellschaften aus dem heutigen Olper Kreisgebiet genannt sind, und das Bilsteiner Protokoll von 1610 zeigen, dass die letzten vier bis fünf Jahrzehnte vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) im südlichen Sauerland eine Blütezeit des Schützenwesens gewesen sein müssen.

Sie fällt mit der Amtszeit des Bilsteiner Drosten Caspar von Fürstenberg zusammen, der von 1567 bis 1618 oberster Verwaltungsbeamter der kurkölnischen Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg war.

Caspar, der bis 1607 auf Burg Bilstein, dann auf der von ihm um- und ausgebauten Burg Schnellenberg bei Attendorn wohnte, war ein lebensfroher, volksverbundener Renaissancemensch und nahm selbst gern an Schützenfesten teil.

Unter dem Datum des 29. Mai 1599 schrieb er in sein Tagebuch: „Der rat zu Attendorn bittet mich gegen negst montag zum schutzenspill zu gaste.“

Am übernächsten Tag, am  Pfingstmontag, notiert er: „Ich zihe mit meinen sönen und Enneken (sie war seine zweite Frau) uf Attendorn, wone daselbst dem vogelschießen bei und sein darnacher mit burgermeistere unddem schutzenkoning und der ganzen schutzengeselschaft gar lustig und guter dinge.“

Wenn auch die Aufzeichnung von 1610 auf den Ablauf des Schießspiels, das die Bilsteiner Schützenbrüder im Jahr davor veranstaltet haben, nicht weiter eingeht, so darf man sich doch wohl vorstellen, dass es sich dabei um ein Vogelschießen im Rahmen eines Schützenfestes gehandelt hat, das ähnlich begangen wurde wie in Attendorn.

Jedenfalls war das Vogelschießen damals eine beliebte Form des festlichen Schießens.

Eine weitere Theorie des Vogelschießens geht möglicherweise auf alte heidnische Vorstellungen zurück, nach denen das Erlegen eines Vogels als ein Sinnbild des Frühlings galt.

Wie es auch aus den Tagebuchnotizen Caspars von Fürstenberg belegt ist, war im 16. Jahrhundert Pfingsten ein beliebter Termin für das Fest des Vogelschießens.

Die Natur stand dann in vollem, frischem Grün und ermunterte die Menschen zu fröhlichem, geselligen Tun. Und wenn der Wonnemonat Mai seine Reize entfaltete, so regte sich allenthalben auch die Schützenlust. 
Das Maigrün wurde die symbolische Farbe der Schützen, und so ist die Schützenfarbe noch heute grün.

Dass die Schützenfeste in unserer Heimat schon vor 400 Jahren eine so ausgeprägte Vorrangstellung vor allen anderen Festen und Lustbarkeiten hatten und einen Höhepunkt im Jahresbrauchtum darstellten, ist jedoch zweifellos nicht nur als Ausdruck der Freude über den Frühling zu verstehen, den die Menschen früherer  Jahrhunderte noch viel stärker herbeigesehnt haben als es in unserem technischen Zeitalter der Fall ist.

Ein wesentlicher Grund liegt gewiss auch darin, dass die Schützenvereinigungen zu den wichtigsten Einrichtungen und Kräften des gesellschaftlichen Lebens gehörten.

War es doch so, dass in den Orten, in denen es eine Schützengemeinschaft gab, wohl fast jedes Haus einen oder mehrere Schützen stellte.

Bei den geselligen Zusammenkünften wurde bereits damals dem Alkohol in nicht unerheblichem Maße zugesprochen.

Mit Verboten und Begrenzungen versuchten kirchliche und weltliche Obrigkeiten vielerorts der Auswüchse Herr zu werden.

Unter anderem gründete im Jahre 1600 Landgraf Moritz von Hessen-Kassel den ersten „Mäßigkeitsverein“ gegen unbotmäßigen Alkoholkonsum.

Mitgliedern wurden pro Tag nur noch „14 Becher Wein“ erlaubt.

Als „Durstlöscher“ wurde allerdings zusätzlich der Genuss von Bier gestattet.

Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass bei diesen Mengen die Alkoholabhängigkeit großer Bevölkerungsteile ein Problem darstellte, aber im Bewusstsein der Menschen nicht so wahrgenommen wurde wie das heute der Fall ist!

In den Ämtern Bilstein und Waldenburg wurden die wehrfähigen Männer unter Caspar von Fürstenberg wiederholt gemustert und aufgeboten, weil fremde Kriegsvölker das Land bedrohten.

Während des Kölnischen Krieges (1583-1585) nahm der zum Protestantismus übergetretene Kölner Erzbischof und Kurfürst Gebhard Truchseß von Waldburg die Burg Bilstein ein und hielt sich mit seinen Truppen mehr als sechs Wochen lang in Bilstein, Attendorn und an anderen Orten in der Umgebung auf.

Die mittelalterlichen Schützengesellschaften, die sich im 13. Jahrhundert zunächst in den Städten Flanderns bildeten, alsbald aber auch in vielen Städten West- und Nordwestdeutschlands entstanden, waren primär Schießmannschaften.

Daran erinnert noch die sprachliche Herkunft des Wortes – „Schütze“, – das sich von dem Tätigkeitswort – „schießen“ – ableitet, nicht von „schützen“ oder beschützen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.

Aber dem heutigen Interpretationsvermögen sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Und richtig ist sicher auch, dass den Menschen durch die Tätigkeit der Schützen Schutz zuteil wurde und sich die Menschen hinter den Schützen beschützt fühlten.

Somit haben beide Auslegungen ihre Berechtigung.
Aber ein Schütze ist dem ursprünglichen Wortsinn nach nun mal ein Schießwaffenträger. Seine Waffe war im Mittelalter zunächst der Bogen, dann die Armbrust und später die Feuerwaffe.

Aus Quellen des 18. Jahrhunderts ist zu entnehmen, dass man behördlicherseits dem Tun derSchützengesellschaften eher ablehnend gegenüberstand, zumal es bei Festen und anderen Veranstaltungen der Schützen nicht selten zu Auswüchsen und Ausschreitungen kam.

Erst in der preußischen Zeit, die für das kurkölnische Sauerland nach einer vierzehn Jahre dauernden hessischen Herrschaft 1816 begann, kam es zu einer Neubelebung des Schützenwesens.

Die nun entstehenden Schützenvereine organisierten sich nach vereinsrechtlichen Grundsätzen und besaßen in den von den Mitgliedern beschlossenen und behördlich genehmigten Statuten eine verbindliche Grundlage für die Gestaltung des Vereinslebens.

Während noch der 1740 gestorbene preußische König Friedrich Wilhelm I., bekannter unter dem Namen Soldatenkönig, das Schützentreiben als „eitel Müßiggang“ bezeichnet hatte, veröffentlichte die Königliche Regierung in Arnsberg, am 15. Februar 1817 eine Verordnung des westfälischen Oberpräsidenten von Vincke über den „Gebrauch der Schießgewehre, besonders beim Scheiben- und Vogelschießen“.

In ihr wurde die Gründung von Schützenvereinen ausdrücklich angeregt.

Im Gebiet des heutigen Kreises Olpe wurden die ersten Schützenvereine der preußischen Zeit bereits 1818 gegründet, und zwar in den damals noch zum Kreis Eslohe, später Meschede, gehörenden Orten Lenhausen, Schönholthausen und Serkenrode. 1844 und 1860 folgen die zu der Zeit zum Kreis Meschede zählenden Dörfer Oedingen und Fretter.

Wenn die benutzten Unterlagen zutreffende Auskunft geben, kam es im Altgebiet des Kreises Olpe erst in den 1860er Jahren zur Gründung von Schützenvereinen: 1861 in Altenhundem und in Meggen, 1865 in Grevenbrück, 1867 in Heggen und 1868 in Listerscheid. 1870 folgte Oberhundem.

Die Bildung dieser Vereine fällt in eine Zeit, in der ein wachsendes deutsches Nationalbewusstsein und ein zunehmendes Interesse an der „vaterländischen Geschichte“ dem Schützenwesen neue Impulse gaben.

In den Revolutionsjahren 1848/ 1849 bildeten Mitglieder der Schützenvereine den Kern der so genannten Bürgerwehren, die per Gesetz vom 17.10.1848 verpflichtet, und auf den König vereidigt wurden und auch an Kampfhandlungen beteiligt waren.

Per Bestimmung wurde diese Verpflichtung 1850 zwar offiziell wieder aufgehoben, aber in vielen Städten und Gemeinden des Landes versuchten Magistrate und Gemeinderäte dieses über etliche Jahre zu ignorieren, was die Vereine veranlasste, bei der Regierung erfolgreich Beschwerde zu führen, so dass die Vereine wieder, frei von Wehr- und Schutzzwängen, ihren Zielen und Zwecken problemlos nachkommen konnten.

Auch die allmähliche Besserung der Lebensverhältnisse breiter Bevölkerungsschichten durch die zunehmende Industrialisierung förderten die Bereitschaft, Schützengesellschaften zur Pflege bürgerlicher Geselligkeit zu gründen.

Wohl nicht von ungefähr entstanden die Schützenvereine von Altenhundem und Meggen im Jahr der Eröffnung der Ruhr-Sieg- Eisenbahn, an der die beiden Orte liegen.

Im Jahre 1890 gab es im Gebiet des heutigen Kreises Olpe etwa 18 Schützenvereine.

Zu einer Welle von Vereinsgründungen kam es im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts, als im jetzigen Kreisgebiet fast 20 neue Schützenvereine entstanden.

Eine neue Gründungswelle folgte nach dem Ersten Weltkrieg, in den zwanziger Jahren.

Heute existieren im Kreis Olpe 76 Schützenvereine, -bruderschaften und – gesellschaften. 
71 davon sind dem Kreisschützenbund Olpe angeschlossen,4 dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften,1 Verein hat sich keiner Dachorganisation angeschlossen. 

Der Weg zum Sauerländer Schützenbund 
Zu den derzeitigen großen Schützenverbänden Deutschlands zählt mit Sicherheit auch der „Sauerländer Schützenbund“.

Die Gründung einer solchen Solidargemeinschaft setzte allerdings die Bereitschaft der Menschen voraus, die in diesem Einzugsgebiet lebten und dem Schützenwesen zugetan waren. 
Den Anfang machte am 8. Juli 1923 der Kreis Olpe. 
An diesem Tage wurde in Finnentrop von den Schützenvereinen des Kreises Olpe der Kreisschützenbund Olpe gegründet.

Zu Beginn des Jahres erreichte das politische und wirtschaftliche Chaos in Deutschland seinen Höhepunkt. Die Wirtschaft brach zusammen, Not und Hunger breiteten sich aus, während der Wert des Geldes ins Uferlose sank.

Im Herbst 1923 schien Deutschland am Abgrund eines blutigen Bürgerkrieges zu stehen. Doch als aus eigener Kraft die Währung im November saniert wurde, war die größte Gefahr gebannt.

Mit dem Ende der Inflation und der Wiederherstellung der Währungsstabilität erlangte auch das Selbstverständnis der Vereine eine entscheidende Bedeutung.

Die nach dem Ersten Weltkrieg in ihren Grundlagen veränderte politische und geistige Wirklichkeit forderte auch von den Schützengesellschaften eine Neubesinnung und eine den gewandelten Zeitverhältnissen angepasste Zielsetzung.

So beschlossen alle Schützenvereine des Kreises Olpe fortan unter dem gemeinsamen Dach des Kreisschützenbundes ihre gemeinsamen Ziele zu verfolgen und legten sich eine Satzung zu. 
Einen solchen Schritt in schwieriger Zeit zu wagen, zeugt von Mut und Weitsicht.

Massenarbeitslosigkeit und die vielfach ausweglosen Schicksale breiter Bevölkerungsteile, die wirtschaftliche Dauerkrise der Weimarer Republik, das alles hatte ein völlig verarmtes Deutschland verursacht.

Daher wurde zunächst für 1923 das Feiern der Schützenfeste untersagt.

Erst ab 1924/25 kam die Sache allmählich in Schwung.

Es wurden Bundesschießen durchgeführt, Jubiläen der Mitgliedsvereine besucht, Ehrungen vorgenommen und versucht, gemeinsame Interessen unter einen Hut zu bringen.

Es ging bergauf. 
Schon bei der Gründung des Schützenbundes für den Kreis Olpe wurde satzungsmäßig vermerkt, dass der Bund den Zweck hat, den Zusammenschluss sämtlicher Schützengesellschaften des ehemaligen kurkölnischen Sauerlandes anzustreben, um durch diesen Zusammenschluss um so erfolgreicher die gesteckten Ziele erreichen zu können.

Vorgespräche mit Vereinen der anderen Kreise signalisierten eine zunehmende Bereitschaft, die Gründung eines solchen großen Schützenbundes positiv zu sehen.

Auch der Sauerländer Heimatbund unterstützte dieses Vorhaben und schloss sich dem Bemühen des Kreisschützenbundes Olpe an.

Nach und nach gründeten sich auch die Kreisschützenbünde: Arnsberg, Brilon und Meschede.

1934 kam Lippstadt hinzu. Iserlohn (1962) und Soest (1971) folgten erst nach dem Kriege.

Am 15. Dezember 1929 (nicht am 28.11.1928, wie bisher angenommen wurde) war es dann soweit, der Sauerländer Schützenbund wurde um 4.00 Uhr nachmittags in Wenholthausen gegründet.

Erster Bundesoberst und Vorsitzender wurde der damalige Bundeshauptmann (gleich dem heutigen Kreisoberst) des Kreisschützenbundes Olpe, Gottfried Beule aus Grevenbrück.

Ihm wurde damit eine Verantwortung übertragen, deren Auswirkungen zu der Zeit noch nicht zu übersehen waren.

Die so genannte „Neue Zeit“ zog herauf, auf die ich nun etwas näher eingehen möchte, denn nicht nur in der Vorzeit hatte das Schützenwesen problemvolle Epochen zu überstehen.
Zunächst breitete sich die Weltwirtschaftskrise aus. 
Die Flut der Arbeitslosigkeit griff auf die den USA gegenüber schwer verschuldeten Industrienationen Europas über.

In dem von der Krise besonders hart betroffenen Deutschland erreichte die Zahl der Arbeitslosen bald sechs Millionen.

Sie bildeten ein willkommenes Reservoir für extreme Parteien. 
So versprachen Hitlers Nationalsozialisten der entmutigten Bevölkerung wirtschaftliche Besserung und Befreiung von der „nationalen Schmach des Versailler Friedensdiktats“.

Vor diesem Hintergrund wurde das Feld Hitlers, „die Neue Zeit“, bestellt. 
Die moderate Tonart und die inhaltlichen Bestimmungen der alten Schützensatzungen sollten jedoch schon bald einer härteren Gangart weichen.

Die Propaganda der Nationalsozialisten, die an die Macht wollten, erreichte bald das letzte Dorf.

Auch an den ansonsten unpolitischen Vereinen und Verbänden ging diese Entwicklung nicht spurlos vorüber.

Beim ersten Bundesfest des „Schützenbundes für das kurkölnische Sauerland“, wie er sich zu der Zeit nannte, kam es am 24. August 1930 in Attendorn, zu einer gemeinsamen Entschließung.

Hierin wurden die sprachlichen Veränderungen, Formulierungen und Ausdrucksformen bereits deutlich erkennbar. 
Es hieß dort u.a.: „Wir stehen in klarer Front gegen alle Formen des Kulturbolschewismus und rufen gegen diesen den letzten Sauerlandschützen auf zu Kampf und Sieg“.

An anderer Stelle heißt es, „Wir fühlen uns mit Stolz als Deutsche und wollen ein Vaterland, das von äußeren Feinden und der Gefahr eines Bürgerkrieges frei, von den Gegnern echten deutschen Volkstums unangetastet sei“.

Mit der Machtübernahme Hitlers, am 30. Januar 1933, wurden auch die Aktivitäten der Schützenvereine eingeschränkt.

Den Machterweiterungsplänen der Partei hatte sich das Vereinsleben unterzuordnen und zu fügen.

Das Gedankengut der „Neuen Zeit“ hielt Schritt für Schritt Einzug, uneingeschränkt, und mit allen Mitteln der psychologische n Bearbeitung.

Bereits am 10. Mai 1933 gliederte sich der Schützenbund „in das neue deutsche Leben“ ein.

Ein Jahr später, am 5. Mai 1934, kam es im Beisein der NSDAP zu einem „überwältigenden Treuebekenntnis zum Führer“, bei dem die Fahnen der Vereine mit dem Hoheitszeichen des Dritten Reiches geschmückt wurden.

Danach begann allmählich die schleichende Auflösung der Kreisschützenbünde und des Sauerländer Schützenbundes, aber auch des Bundes der Historischen und des Deutschen Schützenbundes, sowie aller weiteren Traditionsvereine.

Kurze Zeit später wurde bekannt gegeben, dass der Kurkölnische Schützenbund ab sofort dem Deutschen Schießsportverband in Berlin-Charlottenburg angehöre.

„Es darf keinen Verein geben, der nicht gleichgeschaltet ist“, hieß es.

Die Amtsbezeichnungen: Bundesoberst, Kreisoberst oder Vereinsvorsitzender wurden geändert in: Oberster Schützenbundführer, Kreisschützenbundführer und Schützenvereinsführer. (dieses erfolgte nach dem so genannten Führerprinzip)

Den Vereinen und den Bünden wurden neue Satzungen zugestellt, in denen die nationalsozialistische Zielsetzung den Ausschlag gab, und die sie zu unterschreiben und zu akzeptieren hatten.

Immer stärker nahmen die politischen Gremien das Heft in die Hand und setzten die Vorstellungen der Partei gezielt durch.

Gauleiter, Kreisleiter und Landräte ordneten an, alle anderen hatten zu gehorchen, auszuführen, oder sie wurden abgesetzt.

Nach den neuesten Satzungen durften die Vereinsvorsitzenden nicht mehr gewählt werden, sondern sie wurden ernannt oder jederzeit abberufen.
Das gleiche galt natürlich für alle Führungsleute, bis hin zum Obersten Schützenbundführer, der vom Großen Rat, der u.a. aus politisch gesinnten Gaubeauftragten bestand, ernannt wurde.

Mit den Vorgaben der neuen Satzungen war der Weg in die vereins- und verbandsmäßige Abhängigkeit und bedingungslose Koppelung an das NS-System geebnet, so dass letztlich nur noch parteipolitische Gesichtspunkte den Ausschlag gaben. 
An den Schaltstellen der Vereine und Verbände hielten oder erhielten nun parteitreue Funktionäre alle Fäden in der Hand, die nach Belieben gezogen werden konnten.

Bereits 1934 wurden höheren Orts Überlegungen angestellt, den Charakter der Schützenvereine grundlegend zu verändern, und sie als reine Sportorganisation in den Deutschen Schützenbund einzugliedern, der 1861 in Gotha zur Förderung des sportlichen Schießens und zur Hebung der Wehrfähigkeit des Deutschen Volkes gegründet wurde.

Durch weitere Verordnungen und Bestimmungen traten gut organisierte Aufmärsche, und der Wehrsport immer mehr in den Vordergrund.

Schützenhallen mussten kostenlos für Zwecke des deutschen Volksbildungswerkes zur Verfügung gestellt werden.

War der Sauerländer Schützenbund bisher dem Westfälischen Heimatbund angegliedert, so wurde nun von den Nazis versucht, ihn daraus zu bekommen.

Am 2. Juli 1936 schien der Zeitpunkt gekommen zu sein, die Überführung in den Deutschen Schützenbund, und damit in den Reichsbund für Leibesübungen, anzugehen.

Die Vertreter des kurkölnischen Schützenbundes, an der Spitze Bundesoberst G. Beule, wehrten sich vehement.

Der Führer des Deutschen Schützenbundes, Major von Cleve, Berlin, verwies darauf, dass im Ersten Weltkrieg 40 bis 50 % der Männer nicht schießfähig gewesen seien, was deutlich zeige, welche Aufgaben die Schützenvereine zu erfüllen hätten.

Der Wehrsport müsse in Deutschland die bisher fehlende Kampfhärte und Kampferfahrung erzielen.

Als alle Überredungskunst und alle patriotischen Aufrufe und Drohungen nichts nutzten, wurde Major von Cleve deutlich.

Er bestand kurzum darauf, dass alle Schützenvereine in den DSB gehören.

Wenn der Kurkölnische Schützenbund den Anschluss an den Deutschen Schützenbund weiterhin ablehne, sehe er sich gezwungen, das Vermögen des Schützenbundes zu beschlagnahmen.

Er machte deutlich, dass der Sauerländer Schützenbund kein Recht mehr habe, Schützenfeste zu feiern, wenn er weiter dem WHB angegliedert sei.

Der Liquidation des Kurkölnischen Schützenbundes wurde eine Frist von max. einem Jahr zugestanden.

Bereits wenige Wochen später entschied sich der Sauerländer Schützenbund jedoch, beim Westf. Heimatbund zu bleiben, was einem Todesurteil gleichkam.

Am 8. Dezember 1936 fand dann in Arnsberg die alles entscheidende „Führertagung“ statt, in der die Zwangsüberführung in den DSB angeordnet wurde, mit einer Fülle von Reglementierungen und Gebietsaufteilungen, von neuen Amtsbezeichnungen und Verschmelzungen.

Dem 3 Jahre lang anhaltenden Psychodruck auf die Verantwortlichen des SSB war jetzt der Erfolg beschert. Die NSDAP hatte nun alles in der Hand.

Damit war der vereinsinterne Spielraum jedes Schützenvereins geradezu auf Null gesunken. 
Jeder Vereinsführer musste für alles was er beabsichtigte ab sofort die Zustimmung des zuständigen politischen Kreisleiters einholen.

Der Schützenbund für das kurkölnische Sauerland, mit seinen Kreisschützenbünden hatte mit Inkrafttreten des Beschlusses zum 1. Januar 1937 aufgehört zu existieren. 
An seine Stelle trat nun der Deutsche Schützenverband im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen. Denn auch der Deutsche Schützenbund wurde aufgelöst und ging ebenfalls in dem neuen Deutschen Schützenverband auf.
Damit hatte Gottfried Beule seine Ämter als Kreisoberst des bisherigen Kreisschützenbundes Olpe und als Bundesoberst des bisherigen SSB verloren.

Er war zu Beginn der nationalsozialistischen Zeit von den Idealen der neuen Bewegung durchaus begeistert. Er hielt flammende Reden auf den Führer und das Deutschtum. Aber je mehr er sah, wohin das alles führte, um so mehr nabelte er sich innerlich vom NS-System ab und begab sich damit auf Konfrontationskurs zu den Herrschenden, was letztlich dann seine „Kaltstellung“ zur Folge hatte.

Die traditionelle Bindung der Schützenvereine zur Kirche war den Nazis ein Dorn im Auge.

So wurde die Teilnahme an Gottesdiensten, Prozessionen oder Veranstaltungen mit konfessioneller Bindung schließlich ganz verboten.

Aufgrund dieser Praktiken wird verständlich, weshalb die Aktivitäten der Schützenvereine nach dem Kriege durch die Besatzungsmächte sehr skeptisch gesehen, zunächst verboten, dann eingeschränkt, und nur allmählich wieder zugelassen wurden.

Nach dem Zusammenbruch 1945 wurde das Vereinsvermögen von den Militärregierungen beschlagnahmt und die Schützenvereine aufgelöst, weil sie als Organisation dem nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen angegliedert waren (wenn auch zwangsweise).

Erst gegen Ende der 40er Jahre wurden die Bestimmungen gelockert, und so konnte allmählichwieder an die Vorkriegs-Traditionen angeknüpft werden.

Schützenbruderschaften, die der „Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus“ angegliederten waren und eine enge Bindung zur Kirche nachweisen konnten, wurden vor allem in den rheinischen Landen, in Westfalen, Oldenburg und Hessen bereits 1946 amnestiert und konnten in althergebrachter Weise, jedoch noch in gewissen Grenzen, wieder aktiv werden.

Auch die einzelnen Kreisschützenbünde begannen mit einem Neuanfang.

Nach mehreren Vorgesprächen konnte schließlich am 18. November 1953 auch der Sauerländer Schützenbund in Meschede durch die Kreisschützenbünde seine Widergründung vollziehen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg schlossen sich noch die Kreisschützenbünde Soest (1971) und Iserlohn (1962) an, so dass dem Sauerländer Schützenbund heute 7 Kreisschützenbünde mit insgesamt etwa 150.000 Mitgliedern angehören, die in 338 Vereinen ihr Zuhause haben.

Dem Kreisschützenbund Olpe gehören, wie schon gesagt, 71 Vereine an, mit etwa 33.700 Mitgliedern. 
Viele Schützengesellschaften des Sauerlandes, man kann fast sagen: die überwiegende Zahl, haben heute eine eigene Festhalle, in der sich das gesamte kulturelle Leben des Ortes abspielt.

In den 70er Jahren gingen immer mehr Vereine dazu über, eigene Jungschützenabteilungen zu gründen, in denen interessierte Jugendliche an das Schützenwesen heran geführt werden sollen.

Mit der Möglichkeit, Jungschützenkönig seines Ortes zu werden, wurde ein Anreiz geschaffen, sich bereits ab 16 Jahren aktiv an den Festlichkeiten zu beteiligen.

Auf Kreisebene wurde 1994 im Kreisschützenbund Olpe, zum erstenmal auch ein Kreis-Jungschützenkönig ermittelt, was sich seitdem alle 3 Jahre wiederholt. Weitere Kreisschützenbünde werden folgen, nach dem „Iserlohn“ bereits vor „Olpe“ den Anfang gemacht hatte.

Was weitere Gepflogenheiten der Schützenfeste betrifft, so waren die Schützenfeste früher reine Männersache. 

Es gab weder eine Königin noch einen Hofstaat.


Erst nach Beginn der preußischen Zeit wurde es üblich, neben dem König auch eine Königin zu haben.


Es gibt aber auch heute noch Schützengesellschaften die keinen Hofstaat haben, – oder bei denen sich der Hofstaat nur auf Damen beschränkt.


In vielen Vereinen sorgten hitzige Debatten dafür, dass der Montagmorgen für Frauen tabu blieb.


Noch 1973 lehnten es die Attendorner in ihrer Generalversammlung ab, Frauen beim Festbankett am Montag zuzulassen, was inzwischen aber wieder geändert wurde.


Was die Weiblichkeit betrifft, hat sich ein allgemeiner Wandel vollzogen.


Selbst Frauen werden, zwar ganz selten, in einigen wenigen Vereinen aber doch zum Königsschuss zugelassen, und holen u.U. auch als Königin den Vogel runter.


Heute spricht man allgemein von der großen Schützenfamilie.


Frauen, Kinder und Jugendliche sind auf die unterschiedlichste Art und Weise integriert, wobei es natürlich ortsbezogen im festlichen Ablauf erhebliche Unterschiede gibt, auf die aber jeder Ort, jede Stadt und jeder Verein stolz ist.

Weitere Schützenbünde

Das Schützenwesen Westfalens, des Münsterlandes und des Rheinlandes ist heute in vier großen Verbänden organisiert:

1. Dem Sauerländer Schützenbund,2. dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften,3. dem Westfälischen Schützenbund, sowie4. dem Rheinischen Schützenbund 
Außerdem gibt es Schützenvereinigungen, die als Heimatschutzvereine dem Westfälischen Heimatbund angeschlossen sind und auch solche, die keinem Dachverband angehören.

Zusammen werden von diesen vier großen Verbänden in NRW immerhin etwa 820.000 Mitglieder, Schützinnen und Schützen, vertreten.

Seit 1998 finden zwischen diesen Vorständen und Präsidien jährliche Gespräche statt, um die kontinuierliche Zusammenarbeit zu verbessern. 

Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

Mit dem Sauerländer Schützenbund pflegt der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, der heute seinen Sitz in Leverkusen hat, enge Kontakte. 
Der BHDS, ging aus den Sebastianusbruderschaften hervor. 
Mit der Gründung am 28. Februar 1928 in Köln, nannte sich der neue Dachverband zunächst „Erzbruderschaft vom Heiligen Sebastianus“.

1933 schloss er sich dem Deutschen Schießsportverband an. Er wurde jedoch 1936 wegen der Ablehnung des Wehrschießens und wegen der katholischen Grundhaltung von der Gestapo aufgelöst.

1951 wurde die Erzbruderschaft zu einem Zentralverband zusammengefasst.

Dieser gab sich am 16.4.1967 in Düren eine neue Satzung und änderte den bisherigen Namen in:“Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften“, den er bis zum heutigen Datum führt.

In eine Präambel vom 14. 11. 1955 wurde der SSB vom Erzbischof in Paderborn anerkannt, und einer gedeihlichen Zusammenarbeit stand nichts mehr im Wege, was auch in dem Leitspruch beider Verbände zum Ausdruck kommt, der da lautet: 
Beim SSB: „Glaube – Sitte – Heimat“. 
Bei den „Historischen“: „Für Glaube – Sitte und Heimat“. 
Zur Koordinierung ihrer Aufgaben, und zwecks Wahrung gemeinsamer Interessen schlossen der SSB und die Historischen am 9. Mai 1978 ein entsprechendes Abkommen, welches aber erst in den letzten Jahren eine Belebung erfuhr und konstruktiv umgesetzt wurde.

So friedvoll ging es allerdings zwischen beiden Verbänden nicht immer zu.

Ein Schreiben des damaligen Generalpräses, Dr. Peter Louis, an alle Schützenbruderschaften und Geistlichen der Diözese Paderborn vom 25. Februar 1954 sorgte für große Empörung bei Bruderschaften, Vereinen und dem Sauerländer Schützenbund.

Er forderte darin den Klerus unmissverständlich auf, dafür zu sorgen, dass die Schützenvereine ihrer Gemeinden gefälligst dem Bund der Historischen beizutreten hätten.
Das Schreiben gipfelte in der Aussage, dass die noch abseits stehenden Schützenvereine mit Kirmesvereinen, Kegelklubs oder Karnevalsgesellschaften gleichzusetzen seien.

Diese Formulierungen ließen bei den Vereinen und Bruderschaften des SSB, denn auch beim SSB sind ja viele Bruderschaften angegliedert, den Schluss zu, nur die „Historischen“ seien die alleinseligmachende Schützengemeinschaft, und alles andere würde als minderwertig betrachtet.

Dieses führte dann zu zahlreichen Austritten bei den Historischen und zu einem gespannten Verhältnis zum SSB.

Bereits am 4. April 1954 war dann Erzbischof Lorenz Jaeger beim Diözesanentag in Werl um Schadensbegrenzung bemüht, was sich danach in zahlreichen Einzelgesprächen weiter positiv auswirkte. 
Schwerpunktmäßig haben die „Historischen“ mehr im Rheinland, im Saarland, in Teilen Westfalens, bis in den Paderborner und Niedersächsischen Bereich, sowie in den angrenzenden Gebieten, ihr Betätigungsfeld. 

Der Westfälische Schützenbund 
Der Westfälische Schützenbund, der am 22. September 1861 in Bielefeld gegründet wurde und heute seinen Sitz in Dortmund hat, ist die Dachorganisation aller Schützen- und Sportvereine in Westfalen zur Förderung des Schießsports nach einheitlichen Richtlinien.

Unter seiner Hoheit werden Meisterschaften und Wettkämpfe ausgetragen sowie Lehrgänge und Weiterbildung betrieben.

Er gliedert sich in Bezirke und Kreise auf, die in ihren Bereichen die Interessen des WSB vertreten, und besonders auch die männliche und weibliche Jugend, an den Schießsport heran führen sollen.

Im Gegensatz zu den Schützenvereinen gibt es bei den Sportschützen keinerlei Probleme mit dem weiblichen Geschlecht. Frauen gehören zum Selbstverständnis der Vereinsaktivitäten, wobei in den sportlichen Leistungen kein Unterschied gegenüber den männlichen Schießsportlern besteht, warum auch!?

Da es sich hier um eine Waffensportart handelt, sind viele Reglementierungen nötig, um der Sicherheit Genüge zu tun, und versicherungstechnische und rechtliche Belange, auch und gerade beim Umgang mit dem Waffenrecht, hinreichend zu berücksichtigen.

Als Lohn der Anstrengungen und erbrachten Leistungen erhalten die platzierten Sportler Pokale, Anstecknadeln oder Medaillen überreicht, und manche Schützen und Schützinnen sind mit solchen Erfolgszeichen übervoll geschmückt.

Da der WSB in unserer Region das schießsportliche Monopol inne hat, war es für die Schützenvereine des SSB lange Zeit nicht möglich, sich an meisterschaftlichen Wettkämpfen außerhalb des SSB-Bereiches zu beteiligen. 
In mehreren Gesprächen zwischen dem Vorstand des SSB und dem Präsidium des WSB war deshalb eine enge Zusammenarbeit beider Verbände vereinbart worden, die in einem Partnerschaftsvertrag vom 24. Januar 1969 in Lippstadt seinen positiven Abschluss fand.

Hierin wird den Sportschützen der Mitgliedsvereine des SSB, als selbständige Gruppe, aber unter dem Namen ihres Vereins, eine Mitgliedschaft im Sportfachverband „Westfälischer Schützenbund“ ermöglicht. So konnte dann im September 1969 der Schützenkreis Olpe im Bezirk Olpe/ Siegen/ Wittgenstein gegründet werden.

Heute sind 27 Schießsportgruppen des Kreises Olpe dem WSB angeschlossen, dessen Struktur sich derzeit in 34 Kreise und 7 Bezirke gliedert, in denen allwöchentlich unter Wettkampfbedingungen trainiert und vorbildliche Jugendarbeit geleistet wird.

Dem WSB gehören insgesamt 1100 Vereine an mit etwa 120.000 Mitgliedern an. 

Der Rheinische Schützenbund

Die vierte große Schützenorganisation in NRW ist der Rheinische Schützenbund, der am 16. Februar 1873 in Düsseldorf gegründet wurde.

Er ist der Dachverband der im Rheinland beheimateten Sportschützen.

Die Organisation und die Abläufe des sportlichen Schießens sind dort in etwa gleich gelagert wie beim Westfälischen Schützenbund.

Ihm gehören etwa 100.000 Mitglieder an.

Der Deutsche Schützenbund

Wer glaubt, der Deutsche Schützenbund, der am 11. Juli 1861 in Gotha/ Thüringen gegründet wurde, wäre der Dachverband aller Schützenvereine Deutschlands, der ist auf dem Holzweg!

Er ist mit seinen 14.200 Vereinen und seinen 1,6 Mio. Mitgliedern zwar die größte schießsportliche Schützen-Organisation Deutschlands, aber letztlich nur eine von 27 bekannten Institutionen Deutschlands, die überwiegend im sportlichen Schießen aktiv sind.

Hierbei bildet der Bayrische Schützenbund mit etwa 600.000 Mitgliedern die stärkste Gruppierung.

Der Westfälische und der Rheinische Schützenbund sind eine Unterorganisation des Deutschen Schützenbundes und sind diesem angegliedert.

Der Sauerländer Schützenbund und der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften sind jeweilsselbständige und unabhängige Schützenorganisationen.

Schützenfeste des Sauerlandes 
Die Schützenfeste des Sauerlandes unterscheiden sich meines Erachtens von denen des Rheinlandes vorrangig dadurch, dass die ländliche Bevölkerung ein anderes, mehr nachbarschaftliches Verhältnis zueinander pflegt als das vielleicht in den Städten des Rheinlandes und des Ruhrgebietes der Fall ist.

Außerdem widmen sich die Schützenvereine des Rheinlandes mehr dem sportlichen Schießen.

Die Schützenfeste des Sauerlandes sind mehr Dorf- und Volksfeste, bei denen fast jeder jeden kennt und bei denen sich Zugezogene leichter einbinden lassen – und so eine große Schützenfamilie bilden. 

Die EGS

Als das zweifelsohne jüngste Mitglied in der Zahl der Schützenorganisationen kann die Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen, kurz, „EGS“ genannt, eingestuft werden.

Ihr gehören derzeit 25 Förderationen und Bünde aus 12 Ländern Europas an.

Hierzu gehören etwa 2.800 Mitgliedsvereine mit insgesamt ca. 6 Millionen Schützenschwestern und Schützenbrüdern.

Bereits weit vor der politischen Einigung Europas war es den Schützen gelungen, sich im Jahre 1955 zu einem kleinen Europäischen Bund zusammen zu schließen.

Dieser Bund nahm allmählich Formen an, so dass noch vor der Öffnung Europas nach Osten, im Jahre 1989, die ersten Vereinigungen aus Polen Mitglied in der EGS wurden.

Damit wurde die EGS eine der ersten Europäischen Vereinigungen, die sich bereits in Richtung Osten geöffnet hatte.

Regelmäßige Treffen der Vereinigung sowie die Europaschützenfeste – das erste fand 1975 in Aachen stattfand – brachten den Europäischen Schützenbund weiter nach vorne. Im Bereich des SSB wurden Europaschützenfeste 1987 in Lippstadt und 1994 in Medebach gefeiert.

Die EGS will den Geist der europäischen Kameradschaft und Bruderschaft aufrecht erhalten, fördern und stärken. So soll eine bleibende, Völkerverbindende Freundschaft entstehen, wobei die unterschiedlichen regionalen Traditionen bewahrt und bekannt gemacht werden sollen.

So wird auch bei den Schützen auf vielfältige Art und Weise am Europäischen Haus gebaut.

Zusammenfassung

Sportschützen des westfälischen, des sauerländischen und des rheinischen Raumes nehmen wie selbstverständlich an deutschen und Europameisterschaften sowie an Olympischen Spielen teil und belegen dort hervorragende Plätze.

SSB, WSB, die „Historischen“ (wie sie kurz genannt werden) sowie die „Rheinischen“, sind in NRW die führenden großen Schützenorganisationen, die mit ihren Traditionen das gesellschaftliche Leben wesentlich mitgeprägt haben – und noch mit prägen.

Die Schützenvereine und Bruderschaften engagieren sich heute auf vielen Gebieten.

Sie leisten auf vielfältige Art und Weise Dienst an Kirche, Staat und Gesellschaft.

Besonders auf karitativem und sozialem Gebiet wurde und wird hervorragendes geleistet.

Für Behinderte, Kindergärten, Friedhöfe und Kapellen, aber auch für die Mission, fürPolen- und Kosovohilfe, für kirchliche Einrichtungen und die Altenpflege.

Insbesondere natürlich auch innerhalb des eigenen Wohnbereiches.

Zum Abschluss 
Das Leben in den einzelnen Vereinen und Regionen ist so vielgestaltig, dass man ein ganzes Buch damit füllen könnte.

Wenn es auch sicherlich etwas schwer fiel, so lange konzentriert zuzuhören, so dürfte doch erkennbar geworden sein, dass das Schützenwesen mit der europäischen und deutschen Geschichte und den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen bis in unsere Tage eng verzahnt ist.

Es kann gesagt werden, dass in der heutigen Zeit viele Vereine ihr Licht unter den Scheffel stellen.

Dabei könnten sie selbst viel dazu beitragen, den Gesamteindruck des Schützenwesens, der durch die geschichtliche Entwicklung und heute durch das Vorbild der Schützenvereine, Schützenbruderschaften und  Schützengesellschaften vor Ort in der Öffentlichkeit oft vorherrscht, positiver darzustellen und wenn nötig, zu korrigieren.

Wenn ich heute ein wenig hätte dazu beitragen können, würde mich das freuen.

Mit einem Gedicht von Eugen Roth möchte ich mich für ihre Aufmerksamkeit bedanken.

Es lautet wie folgt: 
„Ein Mensch, der sich zu gut erschienen,
als Vorstand dem Verein zu dienen,Und der, bequem, sich ferngehalten,
die Kasse etwas zu verwalten,Der viel zu faul war, Schrift zu führen,
– kriegt einst der Reue Gift zu spüren. 

Sein sechzigster Geburtstag naht –
wo schreitet wer – zur Glückwunschtat?Tut dies am Ende der Verein? –
Nur für ein unnütz Mitglied? – Nein!

Kein Ständchen stramm, kein Festprogramm,
auch kein Ministertelegramm,Kein Dankesgruß der Bundesleitung,
und keine Zeile in der Zeitung.

Wird etwa gar dann sein Begräbnis,
ihm selbst und anderen zum Erlebnis?Sieht man dortselbst Zylinder glänzen?
Schwankt schwer ein Sarg hin unter Kränzen?

Spricht irgendwer am offnen Grabe,
was man mit ihm verloren habe?Entblößt sich dankbar eine Stirn?
Läßt eine Hand im schwarzen Zwirnauf seinen Sarg die Schollen kollern –
bei Fahnensenken, Böllerbollern?

An seinem Grab stehn nur der Pfarrer
und die bezahlten Leichenscharrer.Der Mensch, der dies beschämend fand,
ward augenblicks Vereinsvorstand!“
 entnommen: www.kreisschuetzenbund-olpe.de

Cyriacus

Gedenktag katholisch: 8. August

Name bedeutet: dem Herrn gehörig (griech. – latein.)
Diakon, Märtyrer, Nothelfer
† 305 (?) in Rom

Cyriacus, von Papst Marcellinus oder Marcellus I. um 300 in Rom zum Diakon geweiht, wurde nach der Legende von Kaiser Maximian verurteilt, als Zwangsarbeiter beim Bau einer Thermenanlage mitzuwirken und Erde zu tragen. Viele Mitchristen und Leidensgenossen wurden nach Martern getötet. Als aus Artemia, der besessenen Tochter von Kaiser Diokletian, ein Teufel schrie, nur Cyriacus könne ihn vertreiben, wurde dieser gerufen, heilte und taufte Artemia. Der ausfahrende Teufel prophezeite, er werde Cyriacus zwingen, nach Babylon – heute Han-al-Mahawil – zu gehen. Bald darauf wurde Cyriacus tatsächlich vom Perserkönig gerufen, um dessen besessene Tochter zu heilen. Cyriacus heilte auch diese und taufte sie mit ihren Eltern und „viel Volks“.

Cyriacus kehrte nach Rom zurück. Diokletian hatte ihm ein Haus geschenkt, aber nach dessen Abdankung im Jahr 305 ließ ihn Maximian abermals greifen, foltern, mit siedendem Pech übergießen und enthaupten. Ein Statthalter nahm das Haus von Cyriacus in Besitz, badete darin an der Stelle, an der Cyriacus zu taufen pflegte, und hielt ein Festmahl mit 19 Freunden, die alle zusammen eines plötzliches Todes starben. Das Bad wurde geschlossen, die Heiden fingen an, die Christen zu fürchten und in Ehren zu halten.

Cyriacus wurde an der Via Ostiensis begraben, Reliquien kamen u.a. nach Ancona, Neuhausen bei Worms, Bamberg und Altdorf im Elsass. In der Pfalz als Patron des Weinbaus verehrt, werden Cyriacus noch heute in einer Kapelle bei Lindenberg – wo er als Einsiedler gelebt haben soll – am Sonntag nächst dem 8. August bei der Cyriakus-Wallfahrt die ersten Trauben dargebracht. Einmal sei er auf dem Heimweg von Deidesheim, wo er oft Kranke in Spital besucht habe, müde gewesen und sich deshalb einen „Wingertstiefel“ – einen Pfahl, der zur Stütze der Rebe dient – als Wanderstab für den Heimweg – nach anderer Überlieferung als Stütze bei Glatteis – genommen haben. Normalerweise begrüßte das Glöckchen der Lindenberger Kapelle den heimkehrenden Heiligen, doch diesmal schwieg es. Cyriacus erkannte sein Unrecht, brachte den Pfahl an seine Stelle zurück – und bei seiner Wiederkehr nach Lindenberg erklang wieder der fröhliche Glockenton.

Cyriacus wird als einer der Vierzehn Nothelfer verehrt.

Attribute: Diakon, mit Buch als Exorzismus-Text, mit Artemia 

Patron der Zwangsarbeiter; des Weinbaus; bei schwerer körperlicher Arbeit; gegen Versuchung und böse Geister, Besessenheit und Anfechtungen in der Todesstunde

(entnommen: www.heiligenlexikon.de)