Schützenordnung

Vorwort

Mit Einführung der neuen Satzung unserer Bruderschaft bei der Generalversammlung am 28. Januar 2005 erschien es wichtig, auch die Schützenordnung in der allen bekannten Form zu ergänzen, zu ordnen und zu überarbeiten.
Viele traditionelle Dinge des Ablaufes des Schützenjahres bedurften der Ergänzung, bzw. mussten aus älteren Versionen der Schützenordnung wieder übernommen werden. Letztendlich soll uns die jetzige Fassung auch im Sinne einer überlieferten Ordnung über den Ablauf im Schützenjahr helfen und informieren.

Die bisherige Satzung der Bruderschaft von 1992 ist durchgearbeitet worden und ist unter Beibehaltung unserer traditionellen Zielsetzung der Zeit und Gesetzgebung, somit einer modernen Vereinssatzung, angepasst worden.
Viele der wieder eingefügten „Regeln“ des Schützenalltags verdanken wir insbesondere dem verstorbenen Oberst Dr. Berthold Leinemann, der viele Dinge mit viel Mühen zusammengetragen hat. (Verwiesen wird hier auf die vielfältigen Schriften in unserem Archiv!)

Die Neufassung der Satzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem gesamten Vorstand im Jahr 2004/2005.

Die Überarbeitung und Ergänzung von Satzung und Schützenordnung im Januar 2016 wurde verwirklicht von:

dem geschäftsführenden Vorstand Oberst und 1. Brudermeister Dr. Friedrich Bergmann, Major und 2. Brudermeister Hans-Georg Dröge, Geschäfstführer Andreas Dröge, den drei Hauptleuten der Hofen Karl Gärtner, Reiner Lange und Ingolf Schneider, der Arbeitsgruppe „König und Hofsstaat“ unter Archivar Hans-Peter Busch, der Arbeitsgruppe „Festwirt“ unter Major Hans-Georg Dröge sowie dem Auditeur Klaus Brockhoff.

 

Ein Satzungsänderung/Satzungsergänzung erfolgte in der Generalversammlung vom 22.01.2016.

Hier wurden zwei Positionen im Vorstand hinzugefügt, der Passus bei den Jungschützen geändert und den Gegebenheiten angepasst, sowie der Zuschuss für den König in der Satzung verankert.

Die entsprechenden Änderungen, die dadurch in der Schützenordnung notwendig wurden, sind in der ersten Veröffentlichung rot unterlegt.

Die Schützenordnung in der Fassung von 2005 wurde in der Zusammenarbeit von Ehrenoberst und Ehrenbrudermeister Diethelm Hostmann, dem Archivar Hans-Peter Busch, den Leutnanten Andreas Dröge (Nordhofe), Andreas Pieper (Westhofe), Franz-Wilhelm Kayser (Osthofe) und dem Oberst und 1. Brudermeister Dr. Friedrich Bergmann.

Ihnen und dem gesamten Vorstand für die konstruktive Mitarbeit ganz herzlichen Dank.

Diese Ausarbeitung soll dazu dienen, das traditionelle Leben der Bruderschaft, die Erhaltung des Brauchtums und die gesellschaftliche wie religiöse Ausrichtung der Bruderschaft auch in Zukunft zu garantieren. Speziell die Schützenordnung wird uns im Jahresablauf als „Geschäftsordnungsgrundlage“ dienen.

Die neue Satzung erlangte durch die Abstimmung in der Generalversammlung am 22. Januar 2016 ihre Rechtskraft.

Allen Schützenbrüdern wird die Lektüre der Satzung und Schützenordnung dringend ans Herz gelegt.
Zur leichteren Einsicht ist auch die neue Ordnung nach speziellen Punkten geordnet.

1. Präambel

Die Prinzipien der Bruderschaft sind: Glaube, Sitte, Heimat
Sie sind nicht nur als traditionelle Prinzipien des Schützenwesens zu sehen, sondern stellen die tiefe Verwurzelung der Bruderschaft mit dem Glauben, den sittlich, ethischen, humanen Grundlagen unserer Gesellschaft, sowie der tiefen Verbundenheit mit unserer Heimatstadt Geseke dar.
Das sich daraus ableitende Leitbild, welches sicherlich in seiner Entwicklung nicht abgeschlossen ist, zeigt folgende Grundzüge:

Unsere Wurzeln
Die Wurzeln der Bruderschaft sind in der Geschichte des ausgehenden 14. Jahrhunderts festgelegt. Erstmalig erwähnt im Jahre 1412, zeigt sich die enge Verbundenheit auch zu unserem christlichen Glauben.
Schutz der Stadt und seiner Bürger war das oberste Gebot, Hilfe und Unterstützung, wenn es notwendig wurde. Die Verbindung Schützenfest und Dienst im Bereich der Kirche und der Stadt führte oftmals zu Konflikten mit der Obrigkeit.
Wurzeln kann man und darf man nicht einfach ablegen.

Menschen für die wir einstehen.
Die Bruderschaft mit ihren vielen stark engagierten Mitgliedern wird auch in Zukunft als der größte und auch einflussreichste Verein ein großes Maß an Initiative im kommunalen Verband der Stadt Geseke übernehmen müssen.
Viele der uns so über Jahre als angenehm empfundenen Fürsorgen des Staates sind nicht mehr möglich. Gerade Kinder, sich entwickelnde Jugendliche und alte Menschen sowie Schwerstkranke und Sterbende müssen hier mit unserer Hilfe und Unterstützung rechnen können.

Traditionen, Heimat
Tradition darf nicht immer nur streng das Bewahren alter Dinge bedeuten. Tradition heißt neben der Wahrung alter Dinge und Erinnerung daran auch das Öffnen für Neues. Alt muss neben Jung leben können, beide müssen voneinander lernen. Alt und Neu muss für den Fortbestand der Bruderschaft genutzt werden.
Heimat ist in einer Neuzeit des Umbruches, der Isolation des Einzelnen in der Gesellschaft zu einem neuen Fixpunkt geworden. Selbst Weltenbummler freuen sich immer wieder in diesen Hafen der Ruhe, ihre Heimat zurückkehren zu können. Hier sind wir aufgewachsen oder haben unsere Familien und Freunde gefunden, hier gehören wir hin. Die Bruderschaft ist Teil dieser Heimat, dieses zu Hauses. Als großer Bund von Schützenbrüdern möchte er alle, die hier leben, die unsere Prinzipien leben wollen, einbinden in ein Netz, das ihn auffängt in dieser rastlosen Zeit.
Heimat bedeutet aber auch das Bewahren und Schützen alter Dinge der Geschichte unseres Stadtlebens. Wir als Bruderschaft sind schon Teil dieser alten Stadtgeschichte. Hierauf können wir stolz sein.

2. Der Vorstand

Die Bruderschaft ist geschichtlich durch die Nachkriegszeit dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in Leverkusen (BHDS) im Diözesanverband Paderborn angeschlossen. Die enge Verbundenheit mit den Nachbarvereinen und insbesondere mit den Schützenbrüdern der gesamten Stadt Geseke zeigt sich durch die ebenfalls bestehende Mitgliedschaft im Kreisschützenbund Lippstadt, der Mitglied des Sauerländer Schützenbundes (SSB) ist.
Diese doppelte Mitgliedschaft an einem Schnittpunkt von BHDS und Sauerländern führt zu einer Verantwortung über Grenzen hinaus, die wir sehr wohl wahrnehmen.
Somit vertritt der 1. Brudermeister unsere Bruderschaft als Bezirksbundesmeister (BBM) im eigenständigen Bezirk im Diözesanverband Paderborn des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und ist Mitglied des Diözesanbruderrates. (Diese Position kann im Einvernehmen auch vom Ehrenoberst bekleidet werden.)

Entsprechend der Satzung und nach der Tradition der Bruderschaft sind im folgenden Kapitel die Offiziere mit Rang und Tätigkeitsbereich aufgeführt. Da sicherlich für viele Schützenbrüder die Aufgaben der einzelnen nicht so bekannt sind, wird im Folgenden auf einige Dinge, die sich teilweise aus der Tradition, aber auch aus Notwendigkeiten der letzten Jahre und Jahrzehnte entwickelt haben, aufgeführt. 

Der 1. Brudermeister
Er bekleidet (entsprechend der Satzung) den Rang eines Obersts.
Er ist nach der Überlieferung der Kommandeur und nach dem Gesetz der Vorsitzende der Bruderschaft als Verein.
Zusammen mit den beiden anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes verwaltet er das Vereinsvermögen, führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Bruderschaft nach außen. (Regelung in der Satzung verankert) 

Der 2. Brudermeister
Im Rang eines Majors ist er der Vertreter des Vorsitzenden und Oberst. Er ist während der Ausmärsche und beim Schützenfest Kommandeur der drei Hofen.
Traditionsgemäß gehört in seinen Aufgabenbereich die Absprache der Marschwege mit dem Oberst, den Hofenvorständen und den Majestäten. Er ist für die Kapellen und die Musik bei den Festen verantwortlich. Unter seiner Regie wird der Fahnenmarsch geübt. Die Fahne unterliegt seinem direkten Kommando.
Schützenfestabläufe wie Ständchen, langer Tanz, Polonaise etc. unterliegen seiner Aufsicht (in Zusammenarbeit mit den beiden Adjutanten). 

Der Geschäftsführer
Im Range eines Hauptmanns erledigt er als drittes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes die vielfache Büroarbeit des Vereins im Laufe eines Jahres. Einladungen, Schriftverkehrüberwachung und –erledigung, Organisation von Bussen für Ausmärsche, Verträge, Hallenvermietung, Koordination des Vorstandes etc. sind heute Aufgaben des Geschäftsführers. Die alte Bezeichnung des Schriftführers wurde mit der neuen Satzung 2005 daher verlassen.
Er koordiniert ebenfalls die Pressearbeit (zusammen mit dem Presse- und Medienoffizier). Er verwaltet direkt die Kleinodien der Bruderschaft (Königsschilde und Diademe für die Königin) und die Ordensbestände. 

Der Präses
Als geistlicher Präses gehört der jeweilige Pfarrer der Stadtkirche diesem Vorstand ohne weiteres an, er braucht nicht gewählt zu werden. Es kann in Ausnahmefällen jedoch auch ein anderer in Geseke amtierender katholischer Geistlicher dieses Amt ausüben.

 

Der geistliche Prokurator
Zum Geistlichen Prokurator der Bruderschaft kann von der Generalversammlung eine geistliche Persönlichkeit gewählt werden, die nicht schon Präses oder Ehrenpräses ist, sich aber gleichwohl um die St. Sebastianus Schützenbruderschaft in besonderer Weise verdient gemacht hat und im kirchlichen Leben eine herausragende Stellung einnimmt. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit. (Seit der Generalversammlung vom Januar 2001 nimmt diese Position der amtierende Erzbischof von München & Freising, Schützenbruder und Geseker Prof. Dr. Reinhard Kardinal Marx, ein.)

Die nachfolgenden Vorstandsmitglieder sind zu Beginn ihrer Laufbahn im Range eines Leutnants, sofern nicht bereits ein höherer Rang besteht. 

Die beiden Rechnungsführer
Der 1. Rechnungsführer (früher „Großschaffner“/“Großscheffer“ genannt, da er für die Feste die Brauutensilien sowie das nötige Geld zu beschaffen hatte,) ist im Vereinsleben als Schatzmeister tätig, er führt die Finanzen der Bruderschaft.
Der 2. Rechnungsführer ist für die Verwaltung der Mitglieder zuständig. Ihm obliegt die genaue Führung des Mitgliederverzeichnisses. Für die genaue Mitgliederbetreuung durch die Hofen erstellt er jährlich nach Bezirken eingeteilte Listen. 

Die drei Platzmajore
Ihnen unterliegen die Vorbereitungen für die nach § 14 der Satzung abzuhaltenden Veranstaltungen.
Hierbei werden sie von den übrigen Vorstandsmitgliedern unterstützt. Ferner obliegt ihnen die Verwaltung und Pflege der der Bruderschaft gehörenden Gerätschaften und Liegenschaften. Die alte Bezeichnung der Platzmajore war „Schützenmeister“ oder noch älter „Gartenschaffner“/“Gartenscheffer“ (sie „schafften“ im Bereich des alten Schützenhagens).
Unsere Platzmajore tragen Sorge für die Instandhaltung unseres Schützenplatzes und unserer Halle an der Bürener Straße 10. 

Der Auditeur
Ein Jurist, der die Bruderschaft in allen juristischen Belangen berät, die Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften überwacht. Nach der Satzung nimmt er an den Sitzungen des Ehrenrates über die Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes teil.
Er begleitet das Königspaar bei den Ausmärschen und nimmt hier traditionell die Position links neben dem König wahr. (Bei Verhinderung wird er durch den 1. Rechnungsführer vertreten.) 

Der Bataillonsarzt
Er betreut die Bruderschaft in allen gesundheitlichen Belangen und organisiert insbesondere die ärztliche und rettungsdienstliche Versorgung anlässlich des Schützenfestes. Er begleitet das Königspaar bei den Ausmärschen und nimmt traditionell hier die rechte Position neben der Königin ein. (Bei Verhinderung wird er durch den 2. Rechnungsführer vertreten.) 

Der Archivar
Seit der Satzungsänderung 2005 wurde diese Offiziersposition neu hinzugefügt. Das immer größer werdende Archiv der Bruderschaft (deponiert im Stadtarchiv), sowie die umfangreiche Bildsammlung machten die Einführung aus Sicht des Vorstandes notwendig. Er ist zuständig für die Archivierung der Protokolle und aller sonst historisch wichtigen Unterlagen der Bruderschaft. Er führt Protokoll bei allen Sitzungen.
Er begleitet bei Ausmärschen die Bataillonsstandarte/Königsstandarte. 

Der Medienoffizier
Die moderne Zeit der Kommunikation und das öffentliche Auftreten in Presse und Internet machten ebenfalls die Schaffung dieser Position notwendig. Er steht für eine angemessene Darstellung der Bruderschaft in den Medien, insbesondere im Internet durch aktuelle Gestaltung der Homepage der Bruderschaft.
In seiner Pressearbeit arbeitet er eng mit dem Geschäftsführer zusammen.
Er begleitet bei Ausmärschen die Bataillonsstandarte/Königsstandarte. 

Der Jungschützenmeister
Als Vertreter der Jungschützen leitet er deren Veranstaltungen. Er kümmert sich um die Belange der Jugend, organisiert für sie Schießwettbewerbe und richtet einmal im Jahr das Ausschießen des Königs vor der Scheibe und des Schülerprinzen aus.
Am Schützenfestsamstag stellt er seine Majestäten den Schützen auf dem Marktplatz vor.
Er nimmt im Verband als Vertreter der Jungschützen mit seiner Wahl die Position des Bezirksjungschützenmeisters wahr. 

Der Schießmeister
Er ist zuständig für die Schießwettkämpfe der Schützen im Jahresverlauf (Bataillonsschießen, Pokalwettbewerbe etc.). Zusammen mit den Platzmajoren überwacht er das Vogelschießen beim Fest. Er trägt Sorge, dass entsprechend der gesetzlichen Auflagen die zuständigen Schießoffiziere der Hofen eine entsprechende Ausbildung erhalten.

 

Der Oberstatjutant
Er steht dem Oberst (und dem geschäftsführenden Vorstand) zur Seite und unterstützt ihn in seiner Arbeit. Der Oberstadjutant wird vom Oberst in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung bestätigt.

 

Der Bataillonsadjutant
Er unterstützt den Vorstand und den Stab in allen Belangen und insbesondere bei der Durchführung des Schützenfestes tatkräftig. Er gilt traditionell als Mitglied der Fahne, weil er die Kommandos beim Fahnenmarsch gibt und ihn direkt begleitet.
Zusammen mit dem Königsadjutanten lädt er die Hofdamen nach dem Königsschuss und dem anschließenden Konklave zum Fest ein. 

Der Königsadjutant
Der Königsadjutant ist im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Schützenvereinen und Bruderschaften ein gewähltes Vorstandsmitglied und nicht vom König ernannt. Dies ergibt sich aus der sonstigen Arbeit im Schützenjahr, in dem beide Adjutanten für den Vorstand tätig sind. Während des gesamten Schützenjahres, insbesondere aber zum Schützenfest unterstützt er das Königspaar, den Kronkönig und den Hofstaat in jeder Hinsicht, er begleitet sie im gesamten Ablauf.
Bataillons- und Königsadjutant unterstehen dem geschäftsführenden Vorstand direkt. Sie arbeiten Hand in Hand. 

Hauptmann beim Stabe
Die Bruderschaft ist frei, in der Generalversammlung zusätzliche Schützenbrüder zu Hauptmann beim Stabe zu berufen. Traditionell und auch wegen der engen Verbindung der Bruderschaft zur Stadt Geseke nimmt diese Position der 1. Bürger der Stadt wahr, wenn er Mitglied der Bruderschaft ist.
Weitere Offiziere werden dann auf Vorschlag des Vorstandes ernannt. 

Ehrenoffiziere, Ehrenmitglieder
Entsprechend einem Vorstandsbeschluss können Offiziere auf Antrag in der Generalversammlung zum Ehrenoffizier auf Lebenszeit gewählt werden. Anträge sind entsprechend zu begründen. Mit seiner Wahl darf der Ehrenoffizier seine Offizierstracht bei den Ausmärschen tragen. Er gehört dem Vorstand der Bruderschaft an und ist hier wahlberechtigt.
Die Ernennung aktiver Offiziere zu Ehrenoffizieren auf Antrag kann nur erfolgen, wenn man 1. den Rang eines Hauptmanns inne hat und 2. das Lebensalter von 55 Jahren erreicht hat.
Als Titel kommen Ehrenhauptmann, Ehrenmajor oder Ehrenoberst zum Tragen.
Ein Offizier, der mehr als 30 Jahre tätig war und das 55 Lebensjahr erreicht hat, wird auf Antrag zum Ehrenoffizier seiner Hofe ohne Titel ernannt.
Zeiten als Beisitzer dürfen in dieser Rechnung nicht einfließen.

Der Ehrenoberst marschiert in Begleitung von Major und Geschäftsführer im Zug hinter dem Oberst.
Ehrenoffiziere gehen im Schützenzug geschlossen hinter dem aktiven Stab.

Die Ernennung auf Antrag zum Ehrenmitglied in den Hofen oder der Jungschützen/Schießsportabteilung ist laut Satzung möglich. Diese Ehrenmitglieder sind aber nicht Mitglieder des Gesamtvorstandes oder Stabsvorstandes, sondern nehmen nur an Sitzungen in den Hofen/Jungschützenabteilung teil.

Die Hofenvorstände

Als Rückgrat der Bruderschaft wurden im Jahre 1926 die zwei Kompanien umgebildet und entsprechend der alten Stadtteile auf drei erhöht mit den alten Bezeichnungen:
Nordhofe (1. Kompanie), Westhofe (2. Kompanie), Osthofe (3. Kompanie)
In der alten Stadt Geseke gab es ursprünglich 4 Hofen. Die 4. Hofe hieß Mittelhofe, eine Südhofe hat es nie gegeben.

Die Hofen wählen ihre Vorstände selbst. Die Wahl muss laut Satzung in der Generalversammlung bestätigt werden. Die Hofen sind eigenständig, sind jedoch der Satzung und damit den Weisungen des Vorstandes ggf. unterstellt (keine Vereine im Verein). 

Der Hauptmann
Die Hofe wird vom Hauptmann geleitet. Er gehört dem engeren Vorstand und auch dem Stab an. Er vertritt die Interessen seiner Hofenmitglieder und ist ihr Kommandant. 

Der Fähnrich
Ebenfalls in den Hofen gewählt, ist er jeweils nicht nur Träger der Fahne bei den Ausmärschen, sondern auch traditionell für diese Fahne seiner Hofe verantwortlich.
Da die Fahne althergebracht als Symbol für die Bruderschaft steht, wird sie nicht nur beim Schützenumzug, sondern auch bei diversen Veranstaltungen im Jahreskreis getragen. Prozessionen, Ausmärsche, Volkstrauertag und Beerdigungen sind somit für den Fähnrich eine Pflichtveranstaltung. 

Der Oberleutnant
Einer der 10 gewählten Leutnants bei den Hofenwahlen. Früher wurde der dienstälteste Leutnant automatisch zum Oberleutnant ernannt. Heute wird er aus den Reihen der Leutnants nach der Wahl in der ersten Vorstandssitzung bestimmt.
Er ist der satzungsgemäße Stellvertreter des Hofenvorstehers/Hauptmanns. Im Festumzug führt er die Hellebardengruppe an.

Die Leutnants
Neben dem Oberleutnant wurden somit 9 weitere Leutnants gewählt, die jeweils eine Gruppe (Zug) beim Ausmarsch führen. Bei einer sehr großen Anzahl von Schützen bei unseren Ausmärschen ist es nicht verwunderlich, dass einige Gruppen bis zu 40 Schützen aufweisen können. Der zuständige Leutnant trägt somit eine große Verantwortung, er trägt dafür Sorge, dass sein Zug die Schützenmesse besucht.

Der Feldwebel
Als Mutter der Kompanie, auch Spieß genannt, ist er die rechte Hand des Hauptmanns. Er ist für die Ordnung beim Antreten zuständig. Er lässt antreten und macht dann Meldung an den Hauptmann. Er betreut die letzte Gruppe seiner Hofe bei den Ausmärschen. (Anfangsdienstgrad ist der Feldwebel)

Die Beisitzer
Mit Einführung der neuen Satzung werden jetzt in den Hofen die Beisitzer (3-4 je Hofe) nach eigenen Vorstellungen der Hofenvorstände gewählt. Sie sollen mit ihrer Erfahrung die Hofenarbeit bereichern.

Die Fahnenbegleiter
In den Hofenwahlen bestimmt der gewählte Fähnrich seine beiden Begleiter. Diese werden dann durch die Hofenversammlung bestätigt. Sie sind ständige Fahnenbegleiter im Range eines Unteroffiziers. Ggf. vertreten sie ihren Fähnrich.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, in jeder Hofe einen Ersatzfahnenbegleiter zu benennen. Im Turnus trägt einer dieser Ersatzbegleiter bei den Ausmärschen die Bataillonsstandarte/Königsstandarte.

Traditionell gehören ebenfalls alle gewählten Stabsoffiziere und Ehrenoffiziere entsprechend ihren Hofen den Hofenvorständen an. Sie sind dort stimmberechtigt.

3. Die Majestäten

Unsere Majestäten sind die Repräsentanten der Bruderschaft.
Mit der Proklamation werden König und Kronkönig Vorstandsmitglieder der Bruderschaft für die Dauer ihrer Regentschaft mit allen Rechten und Pflichten.

Traditionell wird am Schützenfestssamstag beim Schießen auf den Vogel zunächst der Kronkönig ermittelt. Es ist der Schützenbruder, der mit sicherem Schuss die Krone (oder deren Reste) vom Vogel im Kugelfang holt.
Er darf sich traditionell 2 Hofdamen benennen. Die Proklamation erfolgt vor dem Wackelzug am Samstagabend.

Fällt der Rest des hölzernen Vogels aus dem Kugelfang nach einem sicheren Schuss, wird der betreffende Schützenbruder zum König der Bruderschaft. Seine Krönung erfolgt ebenfalls vor dem Wackelzug am Samstagabend. Er benennt im Konklave eine Königin als seine Begleitung, sowie 10 weitere Hofdamen.
Der König vertritt die Bruderschaft bei allen auswärtigen Schießwettkämpfen als Bezirkskönig (er darf somit bei jedem Bundesschießen teilnehmen.).

Vor dem eigentlichen Fest (bereits im Frühjahr wegen der überregionalen Wettkämpfe) führt die Jungschützen/ Schießsportabteilung ihr Königsschießen durch. Der Jungschütze mit dem besten Schießergebnis beim Luftgewehrschießen erringt die Würde des Königs vor der Scheibe. Gleichzeitig vertritt er die Bruderschaft als Bezirksprinz.
Der Jungschützenkönig wird am Freitagabend in der Schützenhalle offiziell in sein Amt eingeführt. Er ist satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes.

Unsere Königin, der Glanz für unsere Bruderschaft, wird am Schützenfestsamstag nach der Benennung im Konklave von den Adjutanten gefragt, ob sie bereit ist, die Wahl anzunehmen.
Nach der Proklamation von Kronkönig und König auf dem Schützenplatz setzt sich der Wackelzug in Bewegung, um die Königin und den neuen Hofstaat abzuholen.
In der angegebenen Königsresidenz wird dann die neue Königin von ihrer Vorgängerin und dem Oberst inthronisiert.
Die Nennung der Majestäten und des Hofstaates erfolgt am Sonntagnachmittag auf dem Marktplatz.

Sobald die Krone abgeschossen ist, verlassen traditionell die alten Majestäten den Schützenplatz. Hierzu wird der alte Hofstaat mit einer Kapelle vom Platz begleitet.
Am Tor trägt der Königsadjutant dafür Sorge, dass die Hofdamen mit Fahrzeugen (Taxis) zum traditionellen Essen der alten Königin gelangen können. Die Könige und Hofherren dürfen auf dem Schützenplatz verbleiben.
Die Königin des Vorjahres ist heute nicht mehr automatisch Hofdame im neuen Hofstaat. Nach der Krönung der neuen Königin geht sie noch einmal ein letztes Mal zum Schützenplatz. Dort wird sie zusammen mit dem Königsadjutanten das neue Königspaar etwas einweisen (nützliche Tipps).
Zwischenzeitlich sollte sich der alte Hofstaat eine schöne Geste zum Abholen der alten Königin ausdenken.

 

Für die Unterstützung von Königspaar und Hofstaat wird zunächst ein Beitrag von € 2 pro Mitglied festgelegt. Dieser Beitrag ist zweckgebunden, entsprechende Nachweise werden dem Vorstand vom jeweiligen Königspaar und Hofstaat vorgelegt. Die Höhe des Beitrages etc. wird von der Generalversammlung festgelegt.

4. Vorbereitungen zum Fest

Schänkeverdingung
Spätestens im April hat der geschäftsführende Vorstand die Schänke an einen geeigneten Wirt für das kommende Schützenfest zu verdingen. Hierbei ist der Vorstand angehalten, optimale Bedingungen für den reibungslosen Ablauf des Schützenfestes auszuhandeln.

Weinprobe
Der Festwirt lädt spätestens Anfang Juni zur Weinprobe ein. Hierbei verkostet eine Kommission der Bruderschaft, bestehend aus dem engeren Vorstand, den Stabsmitgliedern, den Hofenvorstehern und deren Stellvertretern, den amtierenden Majestäten (König, Königin und Kronkönig) und Ehrenchargen, den vom Wirt zum Ausschank auf dem Schützenfest beabsichtigten Wein.

Hierbei sollen möglichst eine repräsentative Auswahl von Rhein- und Moselweinen (Heute werden natürlich auch Weine aus europäischen Anbaugebieten verköstigt.) angeboten werden, aus denen die Kommission nach einem festgelegten Modus die Weine, die ihr Preis-/ Leistungsverhältnis besonders günstig erscheinen, mit einem Prädikat versehen. Dieses Prädikat in Form eines Sternchens wird als Entscheidungshilfe mit auf die Weinkarte bei dem Schützenfest gegeben.

Traditionell war diese „Vorverköstigung“ dazu gedacht, in der früheren Zeit die Qualität des auszuschenkenden Bieres zu überprüfen. Mit den Jahren wurde hieraus eine Qualitätsprobe für die angebotenen Weine. (Auch hierüber gibt es eine große Zahl an Anekdoten.)

Reveille schlagen und Vorexerzieren
Schützenfest, das traditionsgemäß am ersten Samstag im Juli beginnt, geht eine öffentliche Vorstandssitzung (früher „Vorexerzieren“ genannt) voraus.

Diese Vorstandssitzung wird normalerweise im Speiseraum der Schützenhalle am Wochenende vor dem Schützenfestsonntag abgehalten und ist jedem Schützenbruder zugänglich.

Eingeladen zu dieser Vorstandssitzung, wird durch die Spielleute des Geseker Tambourcorps, die in den Standquartieren der einzelnen Hofen den Lockruf „Reveille“ schlagen (in der Regel ca. 11.00 Uhr am Sonntag). In dieser Vorstandssitzung, wird der gesamte Festablauf in allen Einzelheiten besprochen und deren Erledigung festgestellt bzw. offen stehende Aufgaben noch an die einzelnen Vorstandsmitglieder verteilt, so dass das Schützenfest lückenlos vorbereitet ist.

5. Das Schützenfest

Laut Satzung der Bruderschaft findet unser Schützenfest am 1. Samstag im Juli statt. (In der Satzung von 1859 wird der Zeitraum zwischen dem 24. Juni und dem 18. Juli genannt.)

Gemeinsam mit dem amtierenden Königspaar und deren Hofstaat schmückt die Königskompanie die Halle für das neue Fest. Diese Arbeiten werden am Freitag vor dem Schützenfest tagsüber erledigt und enden mit dem Aufsetzen des neuen Vogels gegen 16.00 Uhr nachmittags.

Der Geschäftsführer und die beiden Platzmajore tragen Sorge für den Vogelbau.

Der „Zapfenstreich“ unter Leitung der Platzmajore tritt in der Halle an und begleitet den Vogelträger gemeinsam mit Spielmannszug und Blaskapelle und allen anwesenden Schützenbrüdern in einem kleinen Marsch zur Vogelstange.

Dort wird der Vogel aufgesetzt und unter den Klängen der Nationalhymne hochgezogen.
Anschließend hält der Oberst eine kurze Ansprache und übergibt das Kommando dem Zapfenstreichführer. Dieser marschiert mit der Musik und einer Hellebardengruppe zu den Würdenträgern des Festes.

Es werden durch ein Ständchen zum Schützenfest beim Marsch durch die Stadt geehrt und eingeladen:
– die Majestäten,
– der 1. Brudermeister,
– der Ehrenoberst,
– der Präses, (traditionell am Altenheim)
– die Repräsentanten der Stadt.
Der Zapfenstreichführer ist angehalten, an den Hofenquartieren vorbeizumarschieren und dort kurz Meldung zu machen. Er lädt ebenfalls die Mitglieder der jeweiligen Hofe zum Fest ein und ehrt sie durch ein Ständchen.

Um den Festablauf nicht zu stören, hat der Zapfenstreichführer verbindliche Anweisung, mit seiner Abordnung um 20.00 Uhr in der Schützenhalle zurück zu sein und dort dem Oberst Vollzugsmeldung zu machen.
Seit 2001 werden die Ständchen für die Jubelmajestäten in der Schützenhalle entboten, und zwar nach Ankunft der Zapfenstreichabordnung um etwa 20.15 Uhr. Da dieser Programmpunkt als einer der Höhepunkte des Abends gilt, wird darum gebeten, sich pünktlich in der Halle einzufinden, um dem festlichen Akt den entsprechenden Rahmen zu verleihen.
Anschließend wird der gesamten Abteilung eine Stärkung gereicht.

Sobald wie möglich sollte sich die Kapelle auf der Tanzfläche formieren, um ein Konzert zu geben. Dieses wird so frühzeitig beendet, dass sich die gesamte Zapfenstreichabteilung einschließlich sämtlicher Musiker vor der Halle versammelt, um kurz vor 23.00 Uhr in die Halle einzumarschieren.

Dort beginnt um 23.00 Uhr der „Große Zapfenstreich“. Hiermit ist der Freitag offiziell beendet. 

Der Zapfenstreich

Die Königskompanie stellt den Zapfenstreichführer.

Als Zapfenstreich wird die Gruppe von Schützen bezeichnet, die am Schützenfestfreitag in Schützentracht in Musikbegleitung die Ständchen in der Stadt bringen.
Der Zapfenstreich besteht aus dem Zapfenstreichführer und 16 Schützen mit Hellebarden.
Traditionell werden die Mitmarschierer für den Zapfenstreich nach folgender Wahl eingeladen:
4 Mitmarschierer vom Offizier
4 Mitmarschierer von der Königin
4 Mitmarschierer vom König
4 Mitmarschierer vom Kronkönig
Die Nominierung des Zapfenstreichführers erfolgt mit Rücksprache von König und Hauptmann der Königshofe.

Die Uniform zum Zapfenstreich sieht folgendermaßen aus:

 

– Zylinder mit Eichenlaub,

  – Frack mit frischer Rose, (die Königin sorgt hier für einen einheitlichen Schmuck)
   schwarze Hose, schwarzer Gürtel
  – weißes Hemd,
  – weiße Fliege,
  – schwarze Schuhe,
  – schwarze Socken,
  – weiße Handschuhe und Hellebarde.

Der Verzehr des Zapfenstreiches auf dem Schützenplatz (Getränke und Schnittchen) wird je zu einem Viertel vom König, Königin, Kronkönig und Zapfenstreichführer bestritten.

Kommandos zum Zapfenstreich:
Wenn der Oberst unter der Vogelstange das Kommando übergibt, geht es wie folgt weiter:

Zapfenstreich stillgestanden,

richt Euch,

Augen gerade aus,
Gewehr an Schulter,

in Zügen rechts schwenkt marsch. 

In der jeweiligen Residenz angekommen:


Zapfenstreich halt,

Gewehr ab,

rührt Euch. 

Zur Meldung sodann:

 

Zapfenstreich stillgestanden,

richt Euch,

Augen gerade aus,
zur Meldung an ……… die Augen links.
melde Herrn Oberst, Ehrenoberst, Präses, Hofenvorstand oder Majestäten
Zapfenstreich zur Stelle,
wir wünschen Ihnen u. allen Schützenbrüdern ein frohes Schützenfest.
 

nach der Meldung:

Augen gerade aus,

rührt Euch. 

Zum Abmarsch aus der jeweiligen Residenz: 

Zapfenstreich stillgestanden,

richt Euch, Augen gerade aus,
Gewehr an Schulter,

in Zügen rechts schwenkt/links schwenkt marsch,
Zapfenstreich marsch.
 

Nach dem Eintreffen in der Schützenhalle marschiert der Zapfenstreich in der Hallenmitte auf.

Das Kommando lautet wie folgt:

 

Zapfenstreich halt,

Gewehr ab,

rührt Euch.

 

Zur Meldung an den Oberst:

 

Zapfenstreich stillgestanden,

zur Meldung an den Herrn Oberst die Augen links.

 

MELDUNG:

 

Melde Herrn Oberst Zapfenstreich beendet,

keine besonderen Vorkommnisse.

 

 

Der Oberst bedankt sich sodann und bittet den Zapfenstreichführer die Gruppe zur Jubilarehrung an die Seite treten zu lassen. 

Nach Beendigung der Jubilarehrung:

Augen gerade aus,

rührt Euch,

tretet weg. 

 

Schützenfest Samstag 

In den frühen Morgenstunden werden die Mitglieder des Vorstandes durch Mitglieder des Tambourkorps mit einem musikalischen Gruß geweckt. Die Mühen der Musikanten werden durch eine kleine Spende belohnt.

Entsprechend dem im Internet (www.sankt-sebastianus.de) und der Presse veröffentlichten Zeitplan treten die Kompanien in ihren Hofenquartieren an.
Hier nimmt der Kompaniehauptmann die Ehrung der 25-jährigen Mitglieder vor.

Die Majestäten, König, Kronkönig und Scheibenkönig, treten in ihren Kompanien am Samstagmorgen mit den jeweiligen Begleitern an.

Der Tradition zur Folge gilt der Marktplatz als Standquartier des Obersts, daher auch der Sternmarsch zum Marktplatz.
Die Kompanien marschieren so frühzeitig zum Marktplatz, dass das Bataillon um 7.00 Uhr auf dem Marktplatz versammelt ist. Hier erfolgen die Meldungen der einzelnen Kompanien an den Major.

Der Major wiederum meldet dem Oberst das angetretene Bataillon. Dann lässt der Major rühren und der Oberst begrüßt das Bataillon und wünscht ihm ein frohes Schützenfest und empfängt seinerseits den Gruß des Bataillons: „Guten Morgen Herr Oberst“.

Dann lässt der Major den Fahnenmarsch durchführen. Nachdem die Fahnen sich eingegliedert haben, erfolgen durch den Oberst verschiedene Ehrungen: 

die überregionalen Ehrungen, d.h. die Ordensverleihung vom „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften“,

Ehrung des Scheibenkönigs und die Ehrung der Kompanie, die die Bataillonsmeisterschaft errungen hat,

Vorstandsjubilare mit 20 und 30 Jahren, Beförderungen

Sodann beginnt der erste Ausmarsch. Für diesen wie für alle anderen Ausmärsche gilt folgende Marschordnung:

Uniform:

Zylinder mit Eichenlaub,

Frack mit frischer Rose,
weiße Hose, weißer Gürtel
weißes Hemd,
weiße Fliege,
schwarze Schuhe,
schwarze Socken.
Für Schützen mit Gewehr zusätzlich eine Rose im Gewehrlauf.
Hellebardenträger mit weißen Handschuhen
Begleiter von Jubelmajestäten mit weißen Handschuhen

Die Reihenfolge, in welcher die Kompanien antreten, geschieht im wechselseitigen Turnus so, dass die Kompanie, die am Samstagmorgen als erste marschiert, am Samstagnachmittag als dritte antritt, am Sonntag als zweite und am Montag wieder als erste. Entsprechend rücken die beiden anderen Kompanien nach.

Im Zug marschiert der König mit seinen Begleitern oder, wenn der Hofstaat dabei ist, das Königspaar mit dem Hofstaat und den Begleitern Auditeur und Bataillonsarzt vor der ersten Kompanie, der Kronkönig mit seinen beiden Begleitern hinter der Fahne der zweiten Kompanie und der Scheibenkönig und Schülerprinz mit seinen Begleitern hinter der der dritten Kompanie.

Die Kompanien werden von dem Hauptmann selbst angeführt, der die Fahnengruppe leitet. Als zweite Gruppe folgt die Hellebardengruppe, angeführt vom Oberleutnant oder in dessen Abwesenheit z.B. vom dienstältesten Leutnant. Alle übrigen Gruppen folgen, wobei die letzte Gruppe der Kompanie vom Feldwebel geführt wird.
Um ein möglichst gleichmäßiges, geordnetes Bild des gesamten Bataillons zu erreichen, wird es gewünscht, dass die einzelnen Gruppen etwa gleiche Stärke haben sollen.

Jeder Kompanie gebührt die Ehre, in ihrem Kompaniebereich eine Parade zu haben. Hierbei wird am Samstag in der Osthofe, am Sonntag in der Westhofe und am Montag in der Nordhofe eine Parade abgehalten. Den genauen Platz der Parade bestimmt der jeweilige Kompanieführer im Einverständnis mit dem engeren Vorstand.

Die Marschwege an den einzelnen Tagen werden von dem Major im Einverständnis mit dem engeren Vorstand und den drei Kompanieführern festgelegt. Hierbei ist es wünschenswert, dass der Marsch die Gebiete aller drei Kompanien berührt. Im Sinne eines durchführbaren Marschweges können jedoch im Einvernehmen der Kommission hiervon Abweichungen stattfinden.
Nach den Ehrungen erteilt der Major den Befehl zum Abmarsch, um die Königin in ihrer Residenz abzuholen.

Dort begrüßt zunächst der Oberst die Königin und ihren Hofstaat, sodann führt der Bataillonsadjutant das Königspaar und den Hofstaat unter den Klängen des Präsentiermarsches an dem gesamten Bataillon vorbei.

Nach dem Vorbeimarsch gruppieren sich Königspaar und Hofstaat hinter dem Stab in den Zug ein und der gesamte Schützenzug begibt sich zum Schützenhochamt in die Stadtkirche.

Während Majestäten und Hofstaat sich sofort in den Chorraum der Kirche begeben, marschiert das Bataillon zunächst auf den Marktplatz, um dort Hellebarden und Gewehre abzusetzen.

Sodann begeben sich alle Schützenbrüder zur Messe in die Stadtkirche. Während der Messe wird durch Verlesen der Namen der Verstorbenen gedacht. Hierzu entzündet das Königspaar eine Kerze in der Nähe des Altares, der Oberst eine Kerze beim Hl. Sebastian (hiermit wird an die erste Urkunde aus dem Jahr 1412 erinnert). Der Altarraum ist festlich geschmückt.

Nach der Messe marschiert das Bataillon in der gleichen Marschordnung wie vorher zum Ehrenmal. Dort hält der Oberst ein Gefallenengedenken.
Dann wird ein Kranz niedergelegt unter den Klängen des Liedes vom „Kameraden“.

Anschließend begibt sich der Zug zur Parade in der Osthofe und auf vorher festgelegtem Weg zur Schützenhalle. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Festzug am Krankenhaus vorbeimarschiert.

Nach Erreichen des Schützenplatzes begibt sich der Hofstaat zum Thron in der Halle und das Bataillon tritt zum Fahnenmarsch an. Nach dem Fahnenmarsch begeben sich die Schützenbrüder in die Halle zum Frühstück.

Hierbei bringen die Kinder der Schützenbrüder in althergebrachter Weise Butterbrot und Petzel für die Marschierer und die Kompanien erhalten vom Festwirt bzw. Bataillon eine angemessene Menge Freibier.

Rechtzeitig wird durch Reveilleschlagen (an allen vier Ecken der Schützenhalle) zum Vogelschießen eingeladen.

Hierzu versammeln sich die Majestäten, der Hofstaat, der Präses, der Oberst und Ehrenoberst zum gemeinsamen Marsch zur Vogelstange. (Ehrengäste gehen ebenfalls mit.)

Das Vogelschießen beginnt mit den Ehrenschüssen der vorgenannten.

Danach wird das Schießen auf die Krone freigegeben.

Schießberechtigt sind nur Mitglieder in voller korrekter Uniform.

Wenn die Krone gefallen ist, erfolgt eine Schießpause. Jetzt verlässt der alte Hofstaat den Schützenplatz unter Begeleitung durch eine Kapelle. (Verantwortlich hierfür ist der Königsadjutant.)

Während des Vogelschießens unterhält eine Musikkapelle, die sich in der Nähe der Vogelstange postiert, die Festversammlung.

Nach der Pause beginnt das Ringen um die Königswürde.

Etwa eine halbe Stunde nach dem Königsschuss versammelt sich eine Kommission hinter geschlossenen Türen zur Festsetzung des Hofstaates (das Konklave) im Konklaveraum. Diese Kommission besteht aus den neuen Majestäten, dem geschäftsführenden Vorstand, dem Ehrenoberst, den drei Kompanieführern und den beiden Adjutanten, dem Oberleutnant der Königskompanie, dem Archivar als Protokollführer, sowie dem Presse- und Medienoffizier. (Die beiden letzteren sind nur stumme Zuhörer und haben für das Protokoll und die Presse die Informationen nach Freigabe weiterzugeben.)

Der König gibt vor dieser Kommission den Namen seiner Königin bekannt und die Adjutanten begeben sich unverzüglich zur neuen Königin, um sie um ihre Zustimmung zu bitten. Sobald diese Zustimmung erteilt ist, werden die Namen der Hofdamen aufgelistet.

Hierbei ist folgende Ordnung zu beachten: Der neue König und die neue Königin haben je 5 Hofdamen und der Kronkönig zwei Hofdamen. Es ist wünschenswert, um das Verfahren zeitlich zu kürzen, noch einige Ersatzdamen vorzuschlagen.
Die alte Königin ist nicht mehr Mitglied des Hofstaates (außer sie wird hierzu erneut bestimmt vom König).

Die endgültige Zahl der Hofdamen sollte 12 auf keinen Fall übersteigen, da der Platz am Königsthron eine höhere Zahl nicht zulässt. Die Adjutanten begeben sich sodann zu den Hofdamen, um auch sie um ihre Zustimmung zu bitten. Danach wird das strenge Konklave aufgehoben.

Um 17.45 Uhr wird durch Reveilleschlagen in der Halle auf dem Festplatz zum so genannten „Wackelzug“ eingeladen.

Um 18.00 Uhr erfolgt vor der Schützenhalle durch den 1. Brudermeister ein kurzer Dank an die scheidenden Majestäten und der Inthronisation der neuen Majestäten.
Die Proklamation endet mit der Nationalhymne.

Unmittelbar darauf marschiert der „Wackelzug“ von der Halle zur Residenz der neuen Königin, um diese und ihren Hofstaat abzuholen.
In der neuen Königsresidenz erfolgt die Krönung der neuen Königin durch die alte Königin und den 1. Brudermeister. Beim anschließenden Marsch erfolgt keine Parade, sondern der Zug begibt sich auf kurzem Marsch durch die Stadt wieder zur Halle. Dies ist auch der letzte Mitmarsch der alten Königin.

Am Eingang der Schützenhalle kredenzt der Königskellner dem hereinkommenden Königspaar einen Trunk in den Königspokalen. Der Marsch endet in der Halle.

Alle Schützenbrüder säumen die Tanzfläche, während zunächst das Königspaar den Königstanz tanzt, anschließend werden alle Hofdamen auf die Tanzfläche gebeten. Nach dem Ehrentanz löst sich der Zug in der Halle auf und der Hofstaat begibt sich auf den Königsthron.
Der alte Hofstaat wird dann unter Musik mit einer kleinen Einlage seine alte Königin vom Königsthron abholen, wo sie zuvor die neuen Majestäten zusammen mit dem Königsadjutanten in einige Gepflogenheiten des Festverlaufs eingewiesen hat.

Es gibt keine offizielle Beendigung des Festes. 

Schützenfest-Sonntag 

Von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr findet in der Schützenhalle ein großer musikalischer Frühschoppen statt. Insbesondere alle Offiziere sind hier angehalten mit ihren Familien und Partnern zu erscheinen.

Um 14.30 Uhr treten die Kompanien in ihren Standquartieren an.

Der Kronkönig und der Scheibenkönig treten bei ihren Kompanien an.
Der König kann am Sonntag in seiner Königsresidenz bei der Königin und dem Hofstaat verbleiben, um ggf. Photos zu ermöglichen.

Die Kompanien marschieren so frühzeitig zum Marktplatz, dass sie dort um 14.45 Uhr eintreffen. Hier erfolgt die Meldung der Kompaniehauptleute an den Major, der wiederum meldet an den Oberst.

Auf dem Marktplatz erfolgen um 15.00 Uhr die Ehrungen mit den vereinsinternen Auszeichnungen, den 40-jährigen Vorstandsjubiläen, und ggf. werden weitere Ehrungen hier vorgenommen.

Nach dem Fahnenmarsch auf dem Marktplatz begibt sich der Zug zur Residenz des Königspaares.

Hierbei ist zu beachten, dass, sofern Jubelmajestäten den Wunsch äußern, im Festzug mitzumarschieren, folgende Ordnung besteht: Jubelkönigspaare werden gemeinsam mit dem amtierenden Königspaar in der Residenz abgeholt, während der Jubelkronkönig wie der Jubelscheibenkönig bei ihren Kompanien mit antreten.

In der Marschordnung des Sonntages marschieren Jubelkönigspaar hinter dem amtierenden Königspaar, der Jubelkronkönig hinter dem amtierenden Kronkönig und der Jubelscheibenkönig hinter dem amtierenden Scheibenkönig.

In der Residenz wünscht der Oberst den Majestäten ein schönes Schützenfest und meldet das angetretene Bataillon.
Sodann erfolgt das Defilee in der gleichen Weise wie am Samstag vor dem angetretenen Bataillon.

Anschließend begibt sich der gesamte Festzug auf den vorher festgelegten Marschweg. Hierbei ist zu beachten, dass möglichst alle drei Kompanienbereiche berührt werden, so weit es die Länge des Marsches zulässt.

Die Sonntagsparade ist im Bereich der Westhofe. Alle Majestäten einschließlich aller Jubelmajestäten und Jubilare finden sich am Paradeplatz ein, um die Ehrung durch die Parade entgegenzunehmen.

Dann begibt sich der Festzug zur Schützenhalle und marschiert vor der Halle auf.

Hier nimmt der Oberst die Ehrung aller Jubelmajestäten und Jubilare vor. Die amtierende Königin überreicht den Jubilaren eine Erinnerungsmedaille. Die Betreuung der Jubilare wird von Ehrenchargen durchgeführt. Die Jubilarehrung steht unter der Leitung des so genannten „Jubelrates“, der die Planungen für diesen Sonntag lange vor dem Fest begonnen hat.

Nach Beendigung der Ehrungen wird der Fahnenmarsch absolviert; nun begeben sich Majestäten, Hofstaat und Jubilare in die Halle, während der Oberst das Bataillon wegtreten lässt.

Gegen 18.00 Uhr beginnt die große „Königspolonaise“.

Sie wird von den beiden Adjutanten angeführt und möglichst auf dem Festplatz hinter der Schützenhalle durchgeführt.

Bei der „Polonaise“ haben die Majestäten, Hofherrn und alle Offiziere Zylinder und weiße Handschuhe zu tragen.

Nach den anführenden Adjutanten gehen zunächst die Majestäten, der Hofstaat und alle teilnehmenden Offiziere, anschließend folgen die Schützenbrüder, zum Schluss die teilnehmenden Festgäste.

Die Polonaise endet in der Halle mit dem Königstanz, an dem alle Majestäten teilnehmen. Dazu gesellt sich dann der Hofstaat und anschließend alle Damen, die am Ausschmücken der Halle beteiligt waren, insbesondere alle Damen des vorherigen Hofstaates.

Mit dem allgemeinen Tanz ist dann die „Polonaise“ beendet.

Das Essen des Hofstaates sollte möglichst um 19.00 Uhr beginnen, damit der eigentliche Festball um 20.00 Uhr eröffnet werden kann.

Um spätestens 22.30 Uhr soll zum „Kegel“ gespielt werden.

Gegen 23.30 Uhr wird der „Tampete“ gespielt. In der Zeit zwischen „Kegel“ und „Tampete“ können den Majestäten Ständchen gebracht werden. Diese sind unbedingt bei dem Major anzumelden und zeitlich mit ihm abzustimmen.

Wenn die „Eccesaise“ getanzt wird, wird sie gleich Anfang des Tanzabends, spätestens um 21.00 Uhr gespielt. 

Schützenfest-Montag 

Am Montag findet ab 11.00 Uhr das Platzkonzert auf dem Marktplatz statt. Es ist guter Brauch, dass die Majestäten mit Hofstaat sich zu dieser Zeit am Marktplatz einfinden und ebenso alle Schützenbrüder, die sich von der Arbeit freimachen können. Das Platzkonzert endet um 12.30 Uhr.

Das Antreten in den einzelnen Kompanien, der Marsch zum Marktplatz, der Fahnenmarsch auf dem Marktplatz mit Marschieren erfolgt wie am Sonntag.

Das Abholen von Königin und Hofstaat erfolgt wie am Sonntag, ebenso der Marsch durch die Stadt. Der König tritt wieder in seiner Hofe an.

Die Parade ist heute in dem Gebiet der Nordhofe.

Bei Erreichen des Festplatzes begeben sich die Majestäten und ihr Hofstaat sofort in die Halle.

Der Aufmarsch vor der Halle erfolgt wie am Sonntag.
Nach dem Fahnenmarsch bittet der Oberst die Kompanieführer zu sich, dankt ihnen für die gute Mitarbeit und übergibt ihnen als besondere Ehre das letzte Kommando in ihren Kompanien: „Weggetreten“.

Um 19.00 Uhr erfolgt in althergebrachter Weise der „Lange Tanz“.

Er wird angeführt von einem Offizier der Königskompanie mit einer Hellebardengruppe und allen drei Fahnen. Er findet möglichst auf dem Rasenplatz vor der Schützenhalle statt. Der Tambourmajor trägt auch bei dieser Gelegenheit die alte Bärenfellmütze der Bruderschaft.

Das Kommando zum Langen Tanz lautet wie folgt: 

Langer Tanz stillgestanden,
richt Euch,
Augen geradeaus,
Gewehr an Schulter,
in Zügen rechts schwenkt marsch,
Langer Tanz Marsch
 

Bei der Rückkehr lautet das Kommando: 

Langer Tanz halt,
Gewehr ab,

rührt Euch, 

– nach kurzer Pause wieder – 

Langer Tanz stillgestanden,
Gewehr an Schulter,
zum Wegbringen der Fahnen vor,
Achtung, präsentiert das Gewehr,
Fahnen marsch

Die Musik spielt den Helenenmarsch genau wie beim Fahnenmarsch.

Zuerst gehen die Fähnriche und bringen die Fahnen weg, dann folgt der Tambourmajor im Stechschritt mit der Bärenfellmütze, es folgt der Schellenbaumträger mit dem Schellenbaum und zum Schluss die Platzmajore mit den Königsschildern.

Danach lautet das Kommando: 

Gewehr an Schulter,
Gewehr ab,
Tretet weg.

Nach dem „Langen Tanz“, der in der Schützenhalle endet, werden die Fahnen und Insignien der Bruderschaft in sichere Verwahrung gebracht.

Das Essen des Hofstaates ist wiederum um 19.00 Uhr, so dass um 20.00 Uhr der allgemeine Tanzabend beginnen kann, mit der Verteilung der „Eccesaise“, „Kegel“ und „Tampete“ wie am Sonntag.

Gegen 22.00 Uhr versammelt sich das gesamte Offizierskorps vor der Halle, um dem König in der Form eines Ständchens die besondere Aufwartung zu erweisen.

6. Das laufende Jahr

Einkehrtag

Jeweils am 2. Fastensonntag begeht die Bruderschaft einen Einkehrtag in der Form, dass nach einem Hochamt am Sonntagvormittag ein religiöser Vortrag gehalten wird. 

Lobetagsprozession

Zur alljährlichen Lobetagsprozession tritt die Abordnung einer Kompanie mit Hauptmann oder Oberleutnant, 4 Offizieren, 2 Fahnen und 16 Schützen mit Hellebarden in voller Uniform, alle tragen weiße Handschuhe. Treffpunkt ist die Stiftskirche.
Dabei gehen die beiden Fahnen vorne neben dem Allerheiligsten, dahinter folgen die Offiziere und die Hellebardenträger. Auf eine Ruhe und Disziplin während der Prozession ist zu achten. In der Prozession selbst gehen die Mitglieder des Stabes und der Hofen direkt hinter den Vertretern des Rates und der Stadt Geseke.

Die uniformierten Teilnehmer der Prozession werden von der Kirche jeweils unter Musikbegleitung durch das Tambourcorps (und Stadtkapelle) zu einem vorher festgelegten Ort zum gemütlichen Beisammensein geleitet. Dort wird die angetretene Schützenabordnung zu einem kleinen Imbiss eingeladen, zu dem auch Vertreter vom Stab und den beiden anderen Kompanien kommen sollten. Zu dieser Gelegenheit sollte möglichst eine kleine Musikabordnung anwesend sein. 

Fronleichnamsprozession

Zur Fronleichnamsprozession tritt wiederum eine Abordnung einer Kompanie in der gleichen Stärke wie bei der Lobetagsprozession an, um das Allerheiligste beschützend zu begleiten. Nach der Prozession treffen sich die angetretenen Schützenbrüder zu einem kleinen Imbiss. (Ordnung siehe Lobetag) Treffpunkt ist die Stadtkirche.

Marienprozession

Treffpunkt ist die Marienkirche. Hier wird die Prozession von einer Fahnenabordnung mit 2 Offizieren begleitet (Westhofe oder Osthofe).

Fest des Hl. Cyriakus

Zum Patronatsfest des Hl. Cyriakus findet in der Stiftskirche ein Festhochamt mit Aussetzung des Cyriakusschreins statt. Da in den letzten Jahren keine Prozession mehr stattgefunden hat, wird das Hochamt durch eine Fahne mit zwei Offizieren des engeren Vorstandes oder des Stabes begleitet. (Falls sich in den nächsten Jahren wieder eine Prozession formiert, wird dann das Allerheiligste durch 8 Offiziere des Stabes begleitet.)

Volkstrauertag

Zum Volkstrauertag, der abwechselnd in der Stadt Geseke oder in deren Ortsteilen abgehalten wird, entsendet die Bruderschaft jeweils eine Fahnenabordnung bestehend aus zwei Offizieren und einer Fahne, alle in voller Uniform.

Schnadgang

Am ersten Wochenende im September findet unter der Federführung des Heimatvereins das traditionelle Abgehen der Gemarkungsgrenzen der alten Kernstadt Geseke statt. Da dies immer ein hoheitlicher Akt war, wurde nach der Rückkehr vom Schnadgang die Teilnehmer gegen 17.00 Uhr am jeweiligen Treffpunkt von
einer Schützenabordnung (1 Fahne begeleitet von 2 Offizieren) und einer Kapelle in Empfang genommen. Diese Abordnung begleitet dann die Teilnehmer bis zum Marktplatz/Haus Toholte.

Das Familienfest der Bruderschaft

Traditionell wird in jedem Jahr Ende August (meistens vor dem Stadtfest) ein Familienfest abgehalten, bei dem Jung und Alt eingeladen ist. Veranstalter ist jeweils eine Hofe im Turnus. Es ist sehr schön, wenn nicht nur die Mitglieder der ausrichtenden Hofe an diesem Fest teilnehmen. Beim Fest ist es Tradition geworden, dass es einen Hofenwettstreit gibt. Ebenfalls wird traditionell ein Kinderkönigspaar ermittelt.

Bataillonswettkämpfe

In jedem Jahr erfolgt vom Herbst an bis kurz vor dem Ausschießen des Königs vor der Scheibe der Rundenwettkampf der Hofen und des Stabes auf dem Schießstand der Bruderschaft. Der jeweilig ermittelte Bataillonssieger wird dann am Schützenfestssamstag auf dem Marktplatz geehrt.

Weitere Fest im Jahresverlauf

In jedem Jahr wird zusammen mit dem Königspaar eine Entscheidung über Fremdausmärsche spätestens bei der ersten Versammlung nach dem Schützenfest (Manöverkritik) gefällt. Es finden statt im September das Kreisschützenfest des Altkreises Lippstadt und das Bundesfest des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Weitere Ausmärsche im Jahresverlauf sind von Jubiläen abhängig, erfreuen aber natürlich das Königspaar und den Hofstaat.
Ausmarschordnung: An Stelle des Gewehres werden nur die Hellebarden mitgenommen, alle übrigen Schützen, die keine Hellebarden erhalten haben, gehen in weißen Handschuhen mit.

7. Hofenabend

Traditionell findet in jeder Hofe zum Herbst (Osthofe etwa um Buß- und Bettag), vor Weihnachten (Nordhofe vor dem ersten Adventssonntag) und nach Neujahr (erster oder zweiter Samstag im Januar bei der Westhofe) ein Hofenabend statt.
Dies ist der Abend in den Hofen, bei der man in geselliger Runde mit allen Mitgliedern der einzelnen Hofen einen gemeinsamen Abend verbringt. Die Organisation und Verantwortlichkeit liegt allein bei den Hofenvorständen.
Eines muss hier aber gesagt werden: Das Essen ist traditionell festgelegt. Es gibt immer reichlich Gulasch mit Kartoffeln und Gurken.
Neben allen Mitgliedern der Hofen sind die Hauptleute der anderen Hofen mit ihrem Oberleutnant und einem weiteren Hofenmitglied, sowie alle Mitglieder des Stabes und die Ehrenchargen eingeladen.
Besondere Gäste sind die Majestäten und der Präses, der ein Anfangsgebet spricht.

8. Der Sebastianstag

Am 20. Januar wird das Fest des Hl. Sebastian in der Kirche gefeiert. Als dem Schutzpatron der Bruderschaft wird ihm in jedem Jahr um dieses Datum herum ein Festhochamt gewidmet.
Alle Schützenbrüder und ihre Familien werden zu diesem Hochamt eingeladen.
Vor dem Präses als Zelebrant der hl. Messe geloben der König und der 1. Brudermeister bei gesenkter Fahne, die Prinzipien und Satzung der Bruderschaft treu zu bewahren, während alle Schützen die Worte des Gelöbnisses nachsprechen.
Alle Offiziere und Mitglieder des Vorstandes treten zum Gottesdienst in voller Uniform ohne Zylinder, ohne Handschuhe und ohne Degen an. Vor der Messe wird einheitlich eine Rose für jeden verteilt. Die Fähnriche tragen Zylinder ohne Eichenlaub und ihre Lederhandschuhe.
Die Lesung hält der Oberst, die Fürbitten der Major. Es werden hier die Namen der im vergangenen Jahr verstorbenen Schützenbrüder verlesen, sowie aller verstorbenen Angehörigen und Freunde gedacht.

 

Versprechenserneuerung:

Diese Erneuerung folgt unmittelbar nach der Predigt. Die Vorstandsmitglieder in Schützenuniform bilden am Altar einen Halbkreis.

Das apostolische Glaubensbekenntnis:
Ich glaube an Gott, / den Vater, den Allmächtigen, / den Schöpfer des Himmels und der Erde, / und an Jesus Christus, / seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn. /
Empfangen durch den Heiligen Geist, / geboren von der Jungfrau Maria, / gelitten unter Pontius Pilatus, / gekreuzigt, gestorben und begraben, / hinabgestiegen in das Reich des Todes, / am dritten Tage auferstanden von den Toten, / aufgefahren in den Himmel; / er sitzt zur rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; / von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. / Ich glaube an den Heiligen Geist, / die heilige katholische Kirche, / Gemeinschaft der Heiligen, / Vergebung der Sünden, / Auferstehung der Toten / und das ewige Leben. / Amen.

Der Pfarrer wendet sich den Schützen zu. Der amtierende König und der erste Brudermeister treten in die Mitte vor den Altar, legen die rechte Hand an die gesenkte Fahne und sprechen in kurzen Absätzen vor, was die anderen Vorstandsmitglieder und Schützen nachsprechen:

Ich erneuere vor Gott mein Versprechen / einen christlichen Lebenswandel zu führen / die Satzung unserer Bruderschaft treu zu erfüllen / für Glaube, Sitte, Heimat und gegenseitige Hilfsbereitschaft / besonders in unserer Stadt Geseke / nach bestem Können einzustehen. / Dazu helfe mir Gott / und unsere Schutzheiligen.

9. Der Schützenball

Am Tage der Versprechenserneuerung aus Anlass des Festes des Hl. Sebastianus findet nach der Schützenmesse ein Ball statt, an dem die Offiziere und Schützen in Uniformen teilnehmen. Die Majestäten und der Hofstaat ziehen gegen 20.30 Uhr in den Festsaal ein. Zu Ehren der Majestäten werden an diesem Abend ganz besonders die Heimattänze Tampete, Kegel und Eccesaise getanzt.

10. Versammlungen

Mit der Generalversammlung, auf der sämtliche in der Satzung festgelegten Regularien erledigt werden und u. U. die Neuwahl des engeren Vorstandes und des Stabes erfolgt (alle 3 Jahre), endet das Schützenjahr offiziell.
Die Tagesordnung ist nach der Satzung festgelegt.
Finden keine Wahlen statt, hat sich die schöne Tradition breit gemacht, einen Vortrag zum Thema der Geschichte der Stadt und der Bruderschaft abzuhalten. Hier wird das Thema meistens zusammen mit Schützenbrüdern aus dem Heimatverein festgelegt.

11. Beerdigungsordnung

Auch wenn es ein eher trauriger Anlass ist, muss sich auch diese Schützenordnung mit einer entsprechenden Beerdigungsordnung auseinandersetzen.
Seit 1974 hat sich hier nicht viel geändert. Allein die Tatsache, dass es zunehmend mehr Einäscherungen gibt und damit das Begräbnis selbst nicht mehr stattfindet, führt zu einigen Anmerkungen am Ende der alten/normalen Ordnung. 

1. Es ist ein aktiver Schützenbruder verstorben:
  Fahne mit Fähnrich und zwei Offizieren
kein Eichenlaub
keine Rose
schwarze Hose
   
2. Es verstarb ein Schützenbruder, der 20 Jahre dem Vorstand angehört hat:
  Fahne mit Fähnrich und zwei Offizieren
ein Kranz, der von zwei weiteren Offizieren getragen wird
kein Eichenlaub
keine Rose
schwarze Hose
   
3. Es verstarb ein aktiver Offizier oder Hofenvorstandsmitglied oder Ehrenoffizier:
  Fahnen und Kranz
möglichst alle Offiziere vom Bataillon
Grabrede/Rede in der Kirche vom Hauptmann der Hofe
Anfrage an die Familie, ob der Sarg ggf. von Offizieren getragen werden soll
kein Eichenlaub
keine Rose
weiße Hose
Offiziere Degen
   
4. Es verstarb ein aktives Stabsmitglied oder der Ehrenoberst, Ehrencharge des Stabes:
  wie Punkt 3, jedoch hält der Oberst die Grabrede/Rede in der Kirche nach Rücksprache mit den Angehörigen

Bei Einäscherung:
Hier wird bei 1 und 2 nach der Zeremonie in der Friedhofskapelle ein Ehrengruß vor dem Sarg gemacht. Falls der Sarg heraus getragen wird zum Fahrzeug für die Einäscherung, wird bis dorthin mitgegangen um die letzte Ehre zu erweisen.
Ob hier ggf. der Kranz bei der anschließenden Urnenbeisetzung gewünscht wird, sollte mit der Familie abgeklärt werden.
Bei 3 und 4 sollten die Offiziere ein Spalier bilden. Der Sarg würde dann von den Offizieren zum Auto getragen.
Die Grabrede erfolgt dann in der Friedhofskapelle oder bei der Urnenbeisetzung

Es ist nochmals wichtig, dass versucht werden sollte, auch am jeweiligen Requiem teilzunehmen.

Anmerkung: Häufig werden Grabreden nicht mehr von den Angehörigen am offenen Grab gewünscht. Sehr schön ist hier, bei dem Wunsch der Angehörigen doch ein paar Worte der Bruderschaft zum Abschied zu erhalten, das Abschiedswort in der Kirche vor dem Segen zu sprechen.

Schlusswort

Die vorliegende Schützenordnung fasst, wie versprochen, viele Dinge aus dem täglichen Schützenalltag etwas ausführlicher zusammen. Falls wir Dinge vergessen habe, bitten wir um Informationen, damit wir dies korrigieren können.
Alles sollte und kann man auch in einer so alten traditionsreichen Bruderschaft nicht reglementieren.

Auf unsere St. Sebastianus Schützenbruderschaft ein dreifach kräftiges 

Schütt hoch – Horrido – Ostolü 

Geseke, den 29.01.2007

Dr. Friedrich Bergmann
Oberst und 1. Brudermeister